Harmonisierte Norm für die direkte Fernidentifizierung für unbemannte Luftfahrzeuge
Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm mit Einschränkungen
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Die Fundstelle der harmonisierten Norm für die direkte Fernidentifizierung von unbemannten Luftfahrzeugsystemen, die zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 ausgearbeitet wurde, und die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt ist, wird mit Einschränkungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Nähere Details siehe dazu in der Verordnung selbst.
Nr. | Fundstelle der Norm |
1 | EN 4709-002:2023 Luft- und Raumfahrt — Unbemannte Luftfahrzeugsysteme — Teil 002: Anforderungen an die direkte Fernidentifizierung Einschränkung: Die harmonisierte Norm EN 4709-002:2023 begründet keine Vermutung der Konformität mit den Anforderungen in Teil 2 Nummer 12 Buchstabe b, Teil 3 Nummer 14 Buchstabe b, Teil 4 Nummer 9 Buchstabe b und Teil 6 Absatz 3 des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/945, denen zufolge über die direkte Fernidentifizierungsfunktion die Daten „so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können“. |
Der Beschluss wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 1. August 2024 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Betroffen sind alle Unternehmen, die unbemannte Luftfahrzeuge herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2103 über eine harmonisierte Norm für die direkte Fernidentifizierung für unbemannte Luftfahrzeuge zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung