Person in blauer Arbeitslatzhose schraubt an Triebwerk eines Flugzeuges in Hangar, im Hintergrund verschwommen geparktes Flugzeug
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Harmonisierte Norm für die direkte Fernidentifizierung für unbemannte Luftfahrzeuge

Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm mit Einschränkungen

Lesedauer: 1 Minute

07.08.2024

Die Fundstelle der harmonisierten Norm für die direkte Fernidentifizierung von unbemannten Luftfahrzeugsystemen, die zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 ausgearbeitet wurde, und die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt ist, wird mit Einschränkungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Nähere Details siehe dazu in der Verordnung selbst.

Nr. Fundstelle der Norm
1

EN 4709-002:2023

Luft- und Raumfahrt — Unbemannte Luftfahrzeugsysteme — Teil 002: Anforderungen an die direkte Fernidentifizierung 

Einschränkung: Die harmonisierte Norm EN 4709-002:2023 begründet keine Vermutung der Konformität mit den Anforderungen in Teil 2 Nummer 12 Buchstabe b, Teil 3 Nummer 14 Buchstabe b, Teil 4 Nummer 9 Buchstabe b und Teil 6 Absatz 3 des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/945, denen zufolge über die direkte Fernidentifizierungsfunktion die Daten „so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können“.

Der Beschluss wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 1. August 2024 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

Betroffen sind alle Unternehmen, die unbemannte Luftfahrzeuge herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitäts­bewertungsstellen. 

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