Genehmigung des Wirkstoffs mit geringem Risiko Bacillus amyloliquefaciens Stamm AH2
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1455
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Zur Genehmigung für den Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens Stamm AH2 (Eintrag 33) gemäß Teil D des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wurde ein Antrag gestellt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Genehmigung zu. Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens Stamm AH2 gilt bis 27. September 2036 und betrifft Unternehmen die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Bacillus amyloliquefaciens Stamm AH2 herstellen, vertreiben oder einführen.
Die Verordnung wurden am 7. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und tritt mit 27. September 2021 in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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Weitere Informationen:
- EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (EU Rechtsakt)
- Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU hinsichtlich der Liste der zugelassenen Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung
- AGES-Information über Pflanzenschutzmittel
- Biozid-Informationen der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- BMLRT-Information zum Pflanzenschutzmittelrecht
Stand: 07.09.2021