Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Calciumcarbonat bis 31. Oktober 2036
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1448
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Die Genehmigung für den Wirkstoff Calciumcarbonat (Eintrag 31) gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. August 2022 aus. Es wurde rechtzeitig ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für Calciumcarbonat als Pflanzenschutzmittel gestellt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Erneuerung der Genehmigung zu.
Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Calciumcarbonat gilt bis 31. Oktober 2036.
Die Verordnung wurden am 6. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und tritt mit 26. September 2021 in Kraft und betrifft Unternehmen die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Calciumcarbonat herstellen, vertreiben oder einführen. Sie gilt ab 1. November 2021.
Links
Weitere Informationen
- EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (EU Rechtsakt)
- Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU hinsichtlich der Liste der zugelassenen Wirkstoffe
- Durchführungsverordnung Nr. 563/2014/EU
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung
- AGES-Information über Pflanzenschutzmittel
- Biozid-Informationen der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- BMLRT-Information zum Pflanzenschutzmittelrecht