Person mit kurzen Haaren und Bart trägt eine weiße Schutzkleidung mit Brille und blauen Handschuhen und blickt auf ein Reagenzglas mit Flüssigkeit in der Hand während im Hintergrund weitere Reagenzgläser mit Flüssigkeiten in einem Labor stehen
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Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Calciumcarbonat bis 31. Oktober 2036

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1448

Lesedauer: 1 Minute

11.09.2023

Die Genehmigung für den Wirkstoff Calciumcarbonat (Eintrag 31) gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. August 2022 aus. Es wurde rechtzeitig ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für Calciumcarbonat als Pflanzenschutzmittel gestellt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Erneuerung der Genehmigung zu. 

Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Calciumcarbonat gilt bis 31. Oktober 2036. 

Die Verordnung wurden am 6. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und tritt mit 26. September 2021 in Kraft und betrifft Unternehmen die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Calciumcarbonat herstellen, vertreiben oder einführen. Sie gilt ab 1. November 2021.  

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