Eine Hand düngt mit einem kleinen Löffel aus Metall Pflanzen. Auf dem Löffel ist Pflanzendünger, den er in die Erde  des Pflanzentopfes gibt, in dem Salatpflanzen wachsen, deren Blätter im Fokus sind.
© Pornthep | stock.adobe.com

CE – EU-Düngeprodukte: Verwendung von biologisch abbaubaren Polymeren als Bindemittel

Kriterien der biologischen Abbaubarkeit für Überzugmittel und Wasserrückhaltepolymere

Lesedauer: 1 Minute

31.10.2024

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2770 wird die Verordnung (EU) 2019/1009 in Bezug auf Kriterien der biologischen Abbaubarkeit für Überzugmittel und Wasserrückhaltepolymere geändert. 

Im Hinblick auf die Verwendung von Polymeren als Bindemittel hat die Kommission Informationen über die Verwendung von biologisch abbaubaren Polymeren als Bindemittel erhalten. Erfüllen solche Polymere die für Polymere der Komponentenmaterialkategorie 1 festgelegten Bedingungen, geben sie keinen Anlass zu Umweltbedenken und die spezifischen Kennzeichnungsvorschriften für die Anwendung und Entsorgung von EU-Düngeprodukten, die solche Polymere enthalten, sind nicht gerechtfertigt und sollten nicht gelten. 

Die Verordnung (EU) 2019/1009 wird wie folgt geändert:

1. Anhang II wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert, 
2. Anhang III wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.  

Die Delegierte Verordnung wurde am 28. Oktober 2024 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anhang I und Anhang II Nummer 1 gelten ab dem 17. Oktober 2028.

Von der Verordnung betroffen sind alle Unternehmen, die oben genannte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitäts­bewertungsstellen. 

Links

Weitere interessante Artikel
  • Zwei Kinder arbeiten interessiert mit einem 3D-Stift an einem Schreibtisch
    Änderung der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Aluminium
    Weiterlesen
  • Frontalaufnahme einer Person mit Schutzbrille, die direkt in die Kamera blickt. Links neben ihr ist ein liegender Sessel. Die Person hält die Rückenlehne oben fest und hält knapp über den Sessel einen Hammer.
    Änderung bei Normen für Hubtische, Erdbaumaschinen, Krane und kraftbetätigte Türen
    Weiterlesen