
Sicherheit von Spielzeug: Änderung spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug
Richtlinie (EU) 2021/903
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Angesichts der Einstufung von Anilin als CMR-Stoff, des EU-Berichts über die Risikobewertung betreffend Anilin, der Stellungnahme von RAC und SCHER, der Stellungnahmen der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug und ihrer Untergruppe „Chemikalien“ sowie der Studien über das Vorhandensein von Anilin in Textilien ist es erforderlich, einen Grenzwert für Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung und einen Grenzwert für Anilin in Fingerfarben von 10 mg/kg als freies Anilin und von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung festzusetzen.
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt:
Stoff | CAS - Nummer | Grenzwert | |
---|---|---|---|
Anilin |
62-53-3 | 30 mg/kg | nach reduktiver Spaltung in Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug |
10 mg/kg | als freies Anilin in Fingerfarben | ||
30 mg/kg | nach reduktiver Spaltung in Fingerfarben |
Die Richtlinie wurde am 4. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht, tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und betrifft Hersteller oder Importeure von Spielzeug. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 4. Dezember 2022 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 5. Dezember 2022 an.
Link:
Weitere Informationen:
- Spielzeugverordnung 2011
- Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
- „Erläuternde Leitlinien“ zur Richtlinie 2009/48/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Stand: 30.06.2022