Person mit kurzen Haaren und Bart trägt eine weiße Schutzkleidung mit Brille und blauen Handschuhen und blickt auf ein Reagenzglas mit Flüssigkeit in der Hand während im Hintergrund weitere Reagenzgläser mit Flüssigkeiten in einem Labor stehen
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Begutachtung: Beschränkung von PAK in Wurfscheiben

Erweiterung Eintrag 50 im Anhang XVII, REACH

Lesedauer: 1 Minute

09.10.2024

Mittels einer Kommissionverordnung soll der bestehende Eintrag 50 in Anhang XVII von REACH (Beschränkungen und Verbote) erweitert werden. Es handelt sich um eine Beschränkung für PAKs, welcher nun um deren Verwendung in Wurfscheiben ergänzt werden soll. 

Bereits jetzt gibt es in Österreich im Rahmen der ChemikalienVerbotsV eine vergleichbare – wenn auch strengere – Regelung. Insofern sollte diese neue Beschränkung für Österreich keine praktischen Veränderungen mit sich bringen. Insofern plant die WKO – Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik - keine Stellungnahme abzugeben. 

Weitere Details siehe Entwurf und Anhang. 

Sofern Anmerkungen zur geplanten Verordnung bestehen, haben OÖ Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stellungnahme bitte bis spätestens Dienstag, 15. Oktober 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich, (E umweltservice@wkooe.at), zu senden. 

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