Begutachtung: Beschränkung von PAK in Wurfscheiben
Erweiterung Eintrag 50 im Anhang XVII, REACH
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Mittels einer Kommissionverordnung soll der bestehende Eintrag 50 in Anhang XVII von REACH (Beschränkungen und Verbote) erweitert werden. Es handelt sich um eine Beschränkung für PAKs, welcher nun um deren Verwendung in Wurfscheiben ergänzt werden soll.
Bereits jetzt gibt es in Österreich im Rahmen der ChemikalienVerbotsV eine vergleichbare – wenn auch strengere – Regelung. Insofern sollte diese neue Beschränkung für Österreich keine praktischen Veränderungen mit sich bringen. Insofern plant die WKO – Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik - keine Stellungnahme abzugeben.
Weitere Details siehe Entwurf und Anhang.
Sofern Anmerkungen zur geplanten Verordnung bestehen, haben OÖ Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stellungnahme bitte bis spätestens Dienstag, 15. Oktober 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich, (E umweltservice@wkooe.at), zu senden.
Links
- Entwurf und Anhang
- REACH-Verordnung (EU-Rechtsakt)
- WKO-Infos zu Beschränkung, Verbot und Zulassung von Chemikalien
- ECHA-Infos zu REACH