Mehrere von der Höhe zunehmende Münzstapel nebeneinander platziert, über einzelnen Stapeln Prozentzeichen und nach oben deutende Pfeilchen
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Angleichung der Versteigerung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2021 bis 2030

Delegierte Verordnung (EU) 2019/1868

Lesedauer: 1 Minute

Mit Delegierte Verordnung (EU) 2019/1868 wird Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 zwecks Angleichung der Versteigerung von Zertifikate an die EU-EHS-Vorschriften für den Zeitraum 2021 bis 2030 und an die Einstufung von Zertifikaten als Finanzinstrument gemäß der Richtlinie 2014/65/EU geändert.

Im Zuge der Schaffung einer resilienten Energieunion wurde die Richtlinie 2003/87/EG durch die Richtlinie (EU) 2018/410 und somit das EU-EHS (EU-Emissionshandelsystem) geändert, um die Ziele zu verwirklichen, die im Rahmen der Union für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verankert sind.

Die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 muss entsprechend geändert werden, um den verabschiedeten neuen Vorschriften und Elementen für die Phase 4 der EU-EHS (2021–2030) Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus muss die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 auch deswegen geändert werden, weil Emissionszertifikate seit Beginn des Jahres 2018 durch die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates als Finanzinstrumente eingestuft werden.

Außerdem hat die Erfahrung aus den ersten sechs Jahren von Versteigerungen in der Phase 3 des EU-EHS (2013–2020) gezeigt, dass einige Aspekte der Versteigerungsvorschriften vereinfacht oder verbessert werden sollten.

Diese Änderungen stellen die erste allgemeine Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 dar. Die Gesamtarchitektur des Auktionsverfahrens wird dadurch allerdings nicht geändert, da es nach Auffassung der Mitgliedstaaten, der Interessenträger und der Kommission effizient ist und sehr gut funktioniert.

Der Verordnung wurde am 8. November 2019 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.


Weitere Informationen:


Stand: 15.12.2020

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