Änderung Ökodesignverordnung hinsichtlich Batterien
Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1781, Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und Verordnung (EU) 2023/1542 und Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG
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13.08.2024
Wirtschaftsteilnehmer, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen müssen die individuelle Kennung in ein genanntes Register hochladen.
Die Berichtigung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 7. August 2024 kundgemacht.