Detailansicht von Batterien
© galileo120 | stock.adobe.com

Änderung Ökodesignverordnung hinsichtlich Batterien

Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1781, Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und Verordnung (EU) 2023/1542 und Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Lesedauer: 1 Minute

13.08.2024

Wirtschaftsteilnehmer, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen müssen die individuelle Kennung in ein genanntes Register hochladen. 

Nähere Details… 

Die Berichtigung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 7. August 2024 kundgemacht.

Weitere interessante Artikel
  • Auf dem Dach eines Hauses sind Grundstrukturen aus Holz für einen Dachgeschossausbau. Um und in der Grundstruktur stehen vier Personen, die teilweise Werkzeug bei sich haben. Im Hintergrund steht ein Kran
    CE – Ökologische Nachhaltigkeit – Bewertung und Überprüfung von Bauprodukten
    Weiterlesen
  • Dunkelbraunes zugeschnittenes Papier in Form eines LKWs mit drei im Kreis verlaufenden Pfeilen in hellem Beigeton auf Papier in selben Farbton
    Ausschreibungen Abfallvermeidungs-Förderungen gestartet
    Weiterlesen
  • Person mit kurzen grauen Haaren trägt ein blaues Poloshirt und eine Arbeitshose und kniet vor einem Fliesenschneider mit hellen Fliesen, im Hintergrund ist ein weißer frisch ausgemalter Raum mit einer Leiter und einem Werkzeugkoffer
    Grace-Period-Gesetz: Abbau bürokratischer Hürden bei Betriebsübergaben
    Weiterlesen