Änderung bei Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte und Laserprodukte
Neue europäische Normen
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Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2406 ändert den Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 in Bezug auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte und Laserprodukte.
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Nähere Details siehe dazu im Beschluss selbst.
Der Beschluss tritt am 13. September in Kraft.
Anhang I Nummern 1, 3 und 5 gelten ab dem 13. März 2026.
Der Beschluss betrifft Unternehmen, die bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte und Laserprodukte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2406 der Kommission vom 12. September 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 in Bezug auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte und Laserprodukte
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung