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Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Propiconazol zur Verwendung in Biozidprodukten

Ablaufdatum auf 31.12.2023 verschoben

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2023

Das Ablaufdatum der Genehmigung von Propiconazol zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/354 wird auf den 31. Dezember 2023 verschoben. 

Die Verordnung wurde am 24. November 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

Betroffen von der Verordnung sind alle Unternehmen, die Biozidprodukte mit genanntem Wirkstoff produzieren, einführen bzw. auf den Markt bringen.

 

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