Nichtgenehmigung von Dimethylsulfid als Grundstoff als nichtletaler Lockstoff für Trüffelkäfer
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1451
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Die Genehmigung von Dimethylsulfid als Grundstoff zur Verwendung als nichtletaler Lockstoff für Trüffelkäfer (Leiodes cinnamomeus) wurde auf Grund der toxikologischen Bewertungen und Bedenken nicht erteilt.
Die Verordnung wurden am 6. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen:
- EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (EU Rechtsakt)
- Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU hinsichtlich der Liste der zugelassenen Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung
- AGES-Information über Pflanzenschutzmittel
- Biozid-Informationen der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- BMLRT-Information zum Pflanzenschutzmittelrecht
Stand: 07.09.2021