Einreichunterlagen – Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
Mehr Klarheit bei Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
Lesedauer: 1 Minute
Es wurden vom Land Oberösterreich und der WKOÖ neue Einreichunterlagen entwickelt. Diese schaffen noch mehr Klarheit und bieten bessere Unterstützung bei Einreichung und Änderung von kleinen und mittleren Betriebsanlagen. Wir empfehlen den Betriebsanlagensprechtag bei den Behörden in Anspruch zu nehmen.
Seit der Gewerbeordnungsnovelle 2017 sind bestimmte Betriebsanlagenänderungen anzeigefrei. Folgende Links führen Sie zu den jeweiligen Themenbereichen:
- Einreichunterlagen für das gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren
- Einreichunterlagen für das gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren im Gastgewerbe
- Anzeigenfreie Änderungen gem. § 81 der GewO – Hinweise, Einreich- und Antragsformulare
- Betriebsanlagensprechtage der Behörden
- Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung - konsolidierte Fassung
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Wichtig! Die WKO Oberösterreich fördert 75% des Honorars bis max. EUR 750,--
Stand: 17.08.2023