Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
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Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Berichtigung ABl. L 214/72 vom 17. Juni 2021

Lesedauer: 1 Minute

Die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung betrifft Unternehmen, die Titandioxid in Pulverform importieren, herstellen und vertreiben.  

Anstatt: „022-006-002“  

muss es heißen: „022-006-00-2“. 

(Seite 11, Anhang III Absatz 2 Buchstabe c, erste Spalte, Zeile 022-006-002)  

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP Verordnung) 

Link:

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung

 

Weitere Informationen:

Stand: 22.06.2021

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