Zwei Personen in Wiese an Bergsee sitzend, eine weitere anbei stehend, spiegeln sich in Gewässer, im Hintergrund Bergkette und blauer Himmel
© Christian Vorhofer

Begutachtung Naturschutzgebiet Irrsee-Moore

Anpassungen für geplantes Europaschutzgebiet Mooswiesen am Irrsee sowie bei gestatteten Eingriffen und Katasteränderungen

Lesedauer: 1 Minute

15.02.2024

Das Land OÖ hat einen Begutachtungsentwurf zur Neuveröffentlichung der Verordnung, mit dem die Irrsee-Moore zum Naturschutzgebiet erklärt werden soll, veröffentlicht. Der Entwurf dient als Grundlage für einen Ersatz für die bislang geltende Verordnung der OÖ Landesregierung, mit der die Irrsee-Moore in den Gemeinden Oberhofen, Tiefgraben und Zell am Moos als Naturschutzgebiet festgestellt werden, LGBl. Nr. 41/2002, in der Fassung LGBl. Nr. 94/2006

Die Neuveröffentlichung ist erforderlich, da das Gebiet auch Teil des noch zu erlassenden Europaschutz­gebietes „Mooswiesen am Irrsee“ (AT 3141000) wird und die Verordnungsinhalte dazu angepasst werden müssen. Das geplante Europaschutzgebiet hat eine Fläche von etwa 31,90 ha, wovon etwa 28,19 ha Teil des Naturschutzgebietes Irrsee-Moore werden. Dies dient zum Schutz des Firnisglänzenden Sichelmooses (FFH-Schutzgut). Weiters erfolgen Anpassungen bei den gestatteten Eingriffen (§ 2), die bereits mit den Grundstückseigentümern abgestimmt sind, sowie Adaptierungen wegen zwischenzeitlich erfolgter Kataster­änderungen. Die Fläche des Naturschutzgebietes mit 53,33 ha bleibt gleich. 

Das Gebiet besteht aus mehreren Teilflächen mit besonders hochwertigen Biotopen wie Nieder- und Zwischenmooren, Pfeifengraswiesen mit vielen vom Aussterben bedrohten Arten. Auch ornithologisch sind die Flächen als Wiesenbrutflächen für Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Rohrammer, Wiesenpieper usw. bedeutsam.  

Die Begutachtungsunterlagen (Entwurf, Erläuterungen und Pläne) finden Sie unter den Downloads bzw. sind auch unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm abrufbar. 

Vom Verordnungsentwurf betroffene Betriebe werden gebeten, ihre allfällige Stellungnahme bis 20. März 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) zu senden, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann. 

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