Biene auf einer Blume in der Detailaufnahme, Makro
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Begutachtung Europaschutzgebiet Unteres Traun- und Almtal

Bestehendes Vogelschutzgebiet Untere Traun wird Großteils auch FFH-Schutzgebiet – rechtliche Anpassungen zum Naturschutzgebiet Fischlhamerau

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14.09.2024

Das Land Oberösterreich hat Begutachtungsunterlagen zur Ausweisung des Europaschutzgebiets „Unteres Traun- und Almtal“ veröffentlicht. Ergänzend dazu erfolgen auch rechtliche Anpassungen zur bestehenden Naturschutzgebietsverordnung Fischlhamerau samt einer geplanten Neuverlautbarung.  

Das Europaschutzgebiet Unteres Traun- und Almtal hat eine Größe von etwa 2310 ha und besteht aus drei Teilgebieten (Traunschlucht, Lambach-Wels, Schacherteiche), die sich in den Gemeinden Gschwandt, Ohlsdorf, Laakirchen, Roitham am Traunfall, Desselbrunn, Rüstorf, Stadl-Paura, Bad Wimsbach-Neydharting, Steinerkirchen an der Traun, Fischlham, Steinhaus, Edt bei Lambach, Gunskirchen, Sipbachzell, Kremsmünster und der Stadt Wels befinden. Weiters befinden sich drei Naturschutzgebiete (Kuhschellenwiese, Almauen und Fischlhamerau) im Teilgebiet Lambach-Wels.  

Die Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 208 ha sind als Zone A des Entwurfes zusammengefasst. Hier gelten insbesondere die strengen Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnungen.  

Zum Vogelschutzgebiet werden 12 Vogelarten ergänzt durch 23 Zugvogelarten als Schutzgüter genannt. Zum FFH-Schutzgebiet, das innerhalb des bestehenden Vogelschutzgebietes liegt, werden 18 Lebensraumtypen und 14 geschützte Tier- und Pflanzenarten als Schutzgut ausgewiesen. 

Die rechtlichen Bestimmungen für Naturschutzgebiete gelten ausschließlich für das ausgewiesene Gebiet. Bei Europaschutzgebieten werden Einflüsse auch von außen mitberücksichtigt. Bei Genehmigungsverfahren von Betrieben in oder nahe von Europaschutzgebieten (gemäß FFH-Richtlinie) werden zusätzlich die Auswirkungen der Betriebe auf das ausgewiesene Gebiet berücksichtigt. Vor Verhandlung des Projekts wird durch die Behörde ein Screening bzw. eine Naturverträglichkeitsprüfung zur Eruierung der Gesamtheit der Einwirkungen durchgeführt.  

Zahlreiche Betriebe liegen in, grenzen an bzw. liegen im Umfeld des geplanten Europaschutzgebietes. Diese werden gebeten, Ihre allfällige Stellungnahme bis 22. Februar 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) zu senden, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann. 

Die Begutachtungsunterlagen (Entwurf, Erläuterungen und Pläne) finden Sie unter den Downloads bzw. sind auch unter www.land-oberoesterreich.gv.at abrufbar. 

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