
Abwrackeinrichtungen von Schiffen
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1675
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08.09.2023
Die Durchführungsbeschlüsse zur Verordnung über das Recycling von Schiffen konkretisieren die dort angeführten Vorgaben. Die Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen wird nun mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1675 aktualisiert.
Betroffen von diesem Beschluss sind Reeder, Abwrackbetriebe von Schiffen und allfällig Abfallsammler und Behandler.
Der Durchführungsbeschluss wurde am 12. November 2020 kundgemacht und tritt am 2. Dezember 2020 (zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union) in Kraft.
Weitere Informationen:
- Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 – VO über das Recycling von Schiffen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen
- Informationen der Europäischen Kommission zum Schiffrecycling