Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713
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Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird. Es wurde daher das Ablaufdatum der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713 um einen ausreichend langen Zeitraum aufgeschoben, damit die Prüfung des Antrags abgeschlossen werden kann.
Das Ablaufdatum der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 und 18 wurde auf den 31. Dezember 2023 verschoben.
Die Verordnung (EU) 2021/713 wurde am 30. April 20201 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Link:
Weitere Informationen:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA / BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe
Stand: 05.05.2021