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Pauschalierung im Steuerrecht - FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 1 Minute

1. Bietet das Steuerrecht Pauschalierungsmöglichkeiten?

Ja. Aus einkommensteuerlicher Sicht können im Rahmen der Gewinnermittlung Pauschalierungen angewendet werden. Auch aus umsatzsteuerlicher Sicht können Unternehmer die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen ermitteln.

2. Welche Betriebe können den Gewinn pauschalieren?

Neben der Pauschalierung für Land- und Forstwirte gibt es für Gewerbetreibende und selbständig (freiberuflich) Tätige die sogenannte Basispauschalierung. Zusätzlich bestehen Branchenpauschalierungen für Handelsvertreter, Drogisten, Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Lebensmittel- und Gemischtwarenhändler, Sportler, Künstler, Schriftsteller und bestimmte nicht buchführende Gewerbetreibende (54 Gewerbezweige).

Ab der Veranlagung 2020 besteht zusätzlich die Möglichkeit der Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer mit Umsätzen bis netto 35.000 EUR, die ab der Veranlagung 2023 auf 40.000,-- EUR erhöht wird.

3. Wer kann die Vorsteuern pauschalieren?

Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Basispauschalierung erfüllen, können auch eine Vorsteuerpauschalierung nach dem Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen. Zusätzlich sind für einige Branchen (4 freiberuflich tätige Unternehmer und 67 nichtbuchführungspflichtige Handels- und Gewerbetreibende) eigene Regelungen zur (zumindest teilweisen) Pauschalierung vorgesehen.

4. Welche Voraussetzungen müssen für eine Pauschalierung erfüllt sein?

Die Voraussetzungen sind für jede Art der Pauschalierung unterschiedlich geregelt. Meistens dürfen bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden und es darf keine Buchführungspflicht bestehen.

5. Welche Vorteile bietet eine Pauschalierung?

  • Möglicherweise geringere Steuerbelastung
  • Vereinfachte Ermittlung des Gewinnes und/oder der Vorsteuern
  • Entfall Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsplicht der pauschalierten Betriebsausgaben (ausgenommen sind etwa Wareneingangsbücher und Lohnkonten)
  • Meist vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches
  • Entfall der Aufzeichnungen für die pauschalierten Vorsteuern
  • Kostenersparnis durch Verwaltungsvereinfachung und Minimierung von Beratungskosten

6. Wie funktionieren die Pauschalierungen im Detail?

Erläuterungen zu den Bestimmungen der verschiedenen Pauschalierungsmöglichkeiten finden Sie auf unseren jeweiligen Infoseiten:

Stand: 02.03.2017

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