Höhe der Versehrtenrente
Bemessungsgrundlage − Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit − Schwerversehrte
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Für die Höhe der Versehrtenrente sind
- die Bemessungsgrundlage und
- das Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit des Versicherten
ausschlaggebend.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist jener Wert, von welcher die Versehrtenrente ermittelt wird.
Für die gewerblich selbständigen Unternehmer ist diese Bemessungsgrundlage ein fixer Wert und beträgt € 24.994,50.
Tipp!
Bei Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung in der Unfallversicherung (diese ist in zwei Stufen möglich), erhöht sich die Bemessungsgrundlage. Siehe dazu auch die Beispiele unten!
Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit
Bei völliger Erwerbsunfähigkeit (100 %) beträgt die Jahresrente 2/3 der Bemessungsgrundlage. In diesem Fall spricht man von Vollrente.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 100 % gebührt eine Teilrente.
Schwerversehrte
Schwerversehrte sind Personen mit mindestens 50 %iger Erwerbsminderung.
Diesen Personen gebührt eine Zusatzrente
- bei einer unter 70 % verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 20 %,
- bei einer um mindestens 70 % verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 50 %
ihrer Versehrtenrente oder der Summe ihrer Versehrtenrenten.
Beispiele
Die nachstehenden Beispiele zeigen die monatliche Versehrtenrente (brutto) ohne bzw. mit einer Höherversicherung bei einer 100%igen, 50%igen oder 20%igen Erwerbsminderung.
Die ab einer Erwerbsminderung von 50 % gebührende Zusatzrente für Schwerversehrte wurde berücksichtigt.
Die Berechnungen folgen den 2024 geltenden Werten.
Beispiel 1: Unfallversicherung ohne Höherversicherung | |
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Jährliche Kosten | 136,20 Euro |
Bemessungsgrundlage | 24.994,50 Euro |
Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung | 1.785,32 Euro |
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung | 714,13 |
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung | 2238,04 |
Beispiel 2: Höherversicherung Stufe I | |
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Jährliche Kosten | 272,53 Euro |
Bemessungsgrundlage | 40.873,28 Euro |
Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung | 2.919,52 Euro |
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung | 1.167,81 Euro |
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung | 389,27 Euro |
Höherversicherung Stufe II | |
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Jährliche Kosten | 341,01 Euro |
Bemessungsgrundlage | 48.929,89 Euro |
Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung | 3.494,99 Euro |
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung | 1.398,00 Euro |
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung | 466,00 Euro |
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.01.2024