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Höhe der Versehrtenrente

Bemessungsgrundlage − Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit − Schwerversehrte

Lesedauer: 1 Minute

Für die Höhe der Versehrtenrente sind

  • die Bemessungsgrundlage und
  • das Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit des Versicherten

ausschlaggebend. 

Bemessungsgrundlage 

Die Bemessungsgrundlage ist jener Wert, von welcher die Versehrtenrente ermittelt wird.

Für die gewerblich selbständigen Unternehmer ist diese Bemessungsgrundlage ein fixer Wert und beträgt € 26.144,25.

Tipp! 

Bei Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung in der Unfallversicherung (diese ist in zwei Stufen möglich), erhöht sich die Bemessungsgrundlage. Siehe dazu auch die Beispiele unten! 

Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit 

Bei völliger Erwerbsunfähigkeit (100 %) beträgt die Jahresrente 2/3 der Bemessungsgrundlage. In diesem Fall spricht man von Vollrente. 

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 100 % gebührt eine Teilrente. 

Schwerversehrte 

Schwerversehrte sind Personen mit mindestens 50 %iger Erwerbsminderung. 

Diesen Personen gebührt eine Zusatzrente

  • bei einer unter 70 % verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 20 %,
  • bei einer um mindestens 70 % verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 50 %

ihrer Versehrtenrente oder der Summe ihrer Versehrtenrenten. 

Beispiele 

Die nachstehenden Beispiele zeigen die monatliche Versehrtenrente (brutto) ohne bzw. mit einer Höherversicherung bei einer 100%igen, 50%igen oder 20%igen Erwerbsminderung.

Die ab einer Erwerbsminderung von 50 % gebührende Zusatzrente für Schwerversehrte wurde berücksichtigt.

Die Berechnungen folgen den 2025 geltenden Werten.

Beispiel 1: Unfallversicherung ohne Höherversicherung

Jährliche Kosten 144,84 Euro
Bemessungsgrundlage 26.144,25 Euro
Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung 1.867,45 Euro
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung 746,98 Euro
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung

 248,99 Euro

Beispiel 2: Höherversicherung Stufe I

Jährliche Kosten 289,76 Euro
Bemessungsgrundlage 42.753,45 Euro
Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung 3.053,82 Euro
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung 1.221,53 Euro
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung 407,18 Euro
Höherversicherung Stufe II
Jährliche Kosten 362,55 Euro
Bemessungsgrundlage 51.180,67 Euro
Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung 3.655,76 Euro
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung

1.462,31 Euro

Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung 487,44 Euro

Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.01.2025

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