Versicherungs-ABC: S
Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen
Lesedauer: 17 Minuten
Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.
Eine Sachversicherung schützt Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers. Die Versicherung fremder Sachen muss besonders vereinbart werden. Versicherungsschutz besteht bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sachen.
Zu den Sachversicherungen zählen > Kfz-Kaskoversicherungen, > Gebäudeversicherungen, > Eigenheimversicherungen und > Haushaltsversicherungen, industrielle und gewerbliche Versicherungen für Gebäude und Betriebsausstattung, Versicherung für Maschinen und Technik (> Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung).
Bei Unstimmigkeiten im Schadensfall (z.B. über Schadenhöhe, Umfang und Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur) kann jeder Vertragspartner einen Sachverständigen beauftragen, der neutral und unabhängig eine Bewertung des Schadens vornimmt.
Kommt man danach zu keiner Lösung, muss ein dritter Sachverständiger als Obmann gewählt werden. Dieser entscheidet über strittige Punkte bzw. Abweichungen der beiden Gutachten und trifft die Letztentscheidung.
Die Kosten für das Sachverständigenverfahren werden im Verhältnis des Obsiegens bzw. Unterliegens aufgeteilt.
Makler und deren Kunden können sich u.a. bei Streitfällen mit dem Versicherer an die > Rechtsservice und Schlichtungsstelle (RSS) wenden.
Nach Eintritt eines Schadensfalles in der > Feuerversicherung, > Hagelversicherung und > Haftpflichtversicherung kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag unter Beachtung bestimmter Fristen kündigen (> paritätisches Kündigungsrecht). Dies gilt sowohl wenn der Versicherer seine Leistungsverpflichtung anerkannt als auch wenn er die Entschädigung verweigert hat.
Mittlerweile haben Versicherer die Schadenfallkündigung auch auf andere Sparten ausgeweitet – ausgenommen davon ist die private Krankenversicherung, hier kann der Versicherer grundsätzlich nicht kündigen (außer bei > Prämienverzug, wenn der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag eine bzw. mehrere versicherte Personen kündigt oder ins Ausland übersiedelt.).
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den > Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen.
Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.
Die Schadenquote stellt die vom Versicherer erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen (in Prozent ausgedrückt) dar und ist ein Parameter für die Preispolitik der Versicherer.
Darüber hinaus kann eine hohe Schadenquote eines einzelnen Versicherungsnehmers zur Kündigung bzw. Sanierung (= Prämienzuschlag, Vereinbarung von Selbstbehalten) seines Versicherungsvertrages führen.
Gemäß internationalen Rechnungslegungsregeln sind Versicherer verpflichtet, für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte und für künftige Schäden Schadenrückstellungen zu bilden. Dafür analysiert der Versicherer die Zahlungen der Vorjahresperioden, berücksichtigt Trends und berechnet die zukünftigen Ziffern nach anerkannten mathematischen Methoden.
Da für > Kumulschäden oder Naturkatastrophen (> Katastrophenschutz) die Schätzung schwierig ist, werden durchschnittliche Wiederkehrperioden für die Berechnung herangezogen.
Bei Eintritt eines Schadensfalles muss unverzüglich eine Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen (in der Regel innerhalb von 3 Tagen). Sie sollte die wichtigsten Informationen über Hergang, Ursache und Ausmaß enthalten. Befolgen Sie unbedingt die Weisungen des Versicherers.
Bei > Haftpflichtschäden geben Sie dem > geschädigtem Dritten gegenüber kein Schuldbekenntnis ab, sondern überlassen die Prüfung dem Versicherer. Bei Personenschäden, bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, in der > Kfz-Haftpflichtversicherung bei > Parkschaden, Wildschäden, Fahrerflucht und > Vandalismusschäden ist eine polizeiliche Meldung erforderlich.
Je nach Leistungserbringung des Versicherers unterscheidet man zwischen Schadenversicherung und > Summenversicherung. Bei der Schadenversicherung ist die Höhe bzw. Umfang des konkreten wirtschaftlichen Schadens vom Versicherungsnehmer nachzuweisen und stellt somit das Maß der Zahlung des Versicherers dar.
Die Obergrenze bildet die Versicherungssumme. Dies gilt für alle > Sachversicherungen zum Schutz der Vermögenswerte (= Aktivenversicherung, wie etwa Feuer-, Haushalt- oder Eigenheimversicherung) und für den Schutz vor unvorhergesehenen Kosten (= Passivenversicherung, wie etwa Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Krankenversicherung)
Schlussgewinn bedeutet, dass bei > Lebensversicherungen zusätzlich zu den laufenden Gewinnanteilen, die jährlich dem Vertrag gutgeschrieben werden, Schlussgewinne in bestimmter Höhe festgesetzt werden können.
Diese werden während der Vertragslaufzeit im Schlussgewinnfonds geführt und am Ende der Laufzeit oder bei Ableben der versicherten Person dem Vertrag gutgeschrieben.
Schmerzengeld (auch: Schmerzensgeld) ist die Ablöse für körperliche oder seelische, nicht in Geld messbare (= immaterielle) Verletzungen oder Schäden.
Der Geschädigte kann eine entsprechende Entschädigung für bereits erlittene und zukünftige Schmerzen verlangen – die Höhe bestimmt das Gericht meist in Tagsätzen und anhand eines Sachverständigengutachtens oder Schmerzengeldtabellen.
Schweigepflicht-Entbindungsklausel ist eine am Versicherungsantrag von > Personenversicherungen integrierte Klausel. Mit seiner Unterschrift entbindet der Versicherungsnehmer Ärzte und Sozialversicherungsträger von deren gesetzlicher Schweigepflicht, um damit dem Versicherer die Auskunftseinholung über den Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen zu ermöglichen bzw. die Todesfallursache im Leistungsfall zu ermitteln.
Die Auskunftseinholung und -erteilung soll auf das erforderliche Maß, das zur Prüfung erforderlich ist, beschränkt sein.
Secondhand > Polizzen (gebrauchte Lebensversicherung) ist der Kauf einer bestehenden > Lebensversicherung vor Ablauf, meist über spezialisierte Gesellschaften.
Der Verkäufer lukriert dadurch meist einen höheren Wert als den > Rückkaufswert, den er von der Versicherung erhalten würde. Für den Käufer ist die Polizze eine Kapitalanlage mit höherer Renditechance, er bezahlt die > Prämie bis zum Ablauf weiter und erhält die garantierte Versicherungssumme samt etwaiger Gewinnanteile und Schlussgewinne.
Ein > unwiderrufliches Bezugsrecht für den Käufer sichert ihm die Rechte an dem Vertrag während der Restlaufzeit. Secondhand Polizzen werden vorwiegend in Großbritannien, Irland oder den USA gehandelt.
Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz des Schadens). Liegt die Schadenhöhe unter dem Selbstbehalt, so erbringt der Versicherer keine Leistung.
Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten kann man eine Prämienreduktion erreichen. Bei > Kfz-Kaskoversicherung und bestimmten > Haftpflichtversicherungen werden meist Selbstbehaltsregelungen vorgeschrieben.
Bei Selbstmord der versicherten Person wird in der > Lebensversicherung nicht die Versicherungssumme, sondern lediglich das > Deckungskapital ausbezahlt.
Ausnahme: wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde.
Viele Versicherer leisten die volle Versicherungssumme bei Selbstmord, wenn der Abschluss der Versicherung zumindest drei Jahre zurückliegt oder aber bei Vereinbarung der sogenannten > Unanfechtbarkeitsklausel.
Wenn viele Schadenereignisse auf derselben Schadenursache bzw. auf gleichartigen, zeitlich zusammenhängenden Ursachen beruhen, spricht man von Serienschaden. Solche Schadenereignisse werden in der > Haftpflichtversicherung zusammengezogen und gelten als ein Versicherungsfall – das bedeutet, dass die Versicherungssumme für alle diesbezüglichen Schäden nur einmal zur Verfügung steht.
Beispiel: ein Pharmaunternehmen liefert an die Apotheken ein mangelhaftes Produkt – daraus ereignen sich mehrere Schadensfälle = ein Versicherungsfall.
Als ein Versicherungsfall gilt auch, wenn zwischen den Ursachen von Schadenereignissen ein technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht. Als Schadensfall gilt der Zeitpunkt an dem das erste Schadenereignis eintritt.
Zur Wahrung des Versicherungsschutzes muss man die gesetzlichen, behördlichen oder mit dem Versicherer vereinbarten Sicherheitsvorschriften und > Obliegenheiten beachten. Diese sind in den vertraglichen Bedingungen geregelt, wie z.B. Vorschriften bei feuergefährlichen Tätigkeiten, das Absperren der wasserführenden Leitungen bei längerer Abwesenheit oder die Instandhaltungs- und Wartungspflicht.
Bei Nichteinhaltung droht Leistungsfreiheit des Versicherers.
Solvency II (Solvabilität II) ist eine 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie für Versicherungsgesellschaften und basiert auf drei Säulen:
- Vorschriften über die Eigenmittelausstattung und Solvabilität,
- Anforderungen für Risikomanagement und Geschäftsorganisation, interne Kontrollmechanismen sowie
- das Offenlegungs- und Berichtswesen.
Ziel ist die Steigerung der Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit am Markt.
Siehe auch > Corporate Governance.
Sonderausgaben sind im § 18 Einkommenssteuergesetz geregelt. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung kann man in begrenzten Umfang Kirchenbeiträge, private Spenden an bestimmte Empfänger und bestimmte Leibrenten steuerlich geltend machen.
Unbegrenzt absetzbar ist der Nachkauf von Versicherungszeiten und die Beiträge für freiwillige Weiterversicherung. Ab 2020 gibt es keine steuerliche Begünstigung mehr für > Personenversicherungen und für Wohnraumbeschaffung und -sanierung.
Sondermüll ist gefährlicher Abfall (z.B. Öle und Lacke, Problemstoffe, Chemikalien, Klärschlamm, kontaminiertes Erdreich) und bedarf einer speziellen Entsorgung.
Besonders nach einem Brandschaden verursacht die Beseitigung von Sondermüll und kontaminiertem Brandschutt hohe Kosten. Diese > Mehrkosten sollte man daher bei Abschluss einer > Feuerversicherung (eventuell auch in der > Sturmversicherung) zusätzlich mitversichern.
Sondervermögen sind Kundengelder, die vom Vermögen einer Investment- oder Versicherungsgesellschaft organisatorisch und wirtschaftlich getrennt veranlagt werden müssen und im Konkursfall geschützt sind. Dazu gehören Investmentfondsvermögen, sowie Beiträge für > Lebensversicherungen, > Krankenversicherungen und > Unfallversicherungen für die ein > Deckungsstock zu bilden ist.
Der Deckungsstock ist als Sondervermögen geführt, im Konkursfall haben die Kunden Anspruch auf die ihrem Versicherungsvertrag entsprechende Deckungsrückstellung.
Sonderziehungsrechte (SZR) (Special Drawing Right, SDR) ist eine künstliche, sogenannte "Weltwährung" (Abkürzung XDR), die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) 1969 als Recheneinheit für den internationalen Zahlungsverkehr eingerichtet wurde und einen Teil der nationalen Währungsreserven darstellt.
Es gibt dafür keinen Devisenmarkt-Handel, sondern es werden die von den Mitgliedsländern getätigten nationalen Einlagen (US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Japanische Yen) in IWF-Konten geführt – aus diesen Währungen wird täglich ein SZR Tageskurs ermittelt.
Bei Bedarf an Liquidität bzw. internationalen Zahlungsvorgängen kann ein Mitgliedsland beim IWF Sonderziehungsrechte "ziehen" und als Zahlungsmittel verwenden.
In der Versicherungswirtschaft sind SZR in den Sparten > Luftfahrzeuge und Luftfahrt, Drohnen, > Verkehrshaftungsversicherung, und > Transportversicherung von Bedeutung.
In der > Kfz-Haftpflichtversicherung gilt der auf einem Abkommen aller österreichischen Versicherungen beruhende Spalttarif. Diese besondere Regelung bedeutet eine um 20 % günstigere Kfz-Haftpflichtprämie, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines unverschuldeten Unfalls auf einen Leihwagenanspruch bzw. Taxikosten und Verdienstentgang durch Unbenutzbarkeit seines Fahrzeugs verzichtet (Variante A).
Bei Leihwagenanspruch muss daher der Geschädigte in seiner Kfz-Haftpflichtversicherung die Variante B (mit 25 % höherer Prämie) gedeckt haben. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen und der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegen.
Eine Spitalskostenversicherung deckt sämtliche Kosten eines Spitalsaufenthaltes (Behandlungs-, Operations-, Entbindungs-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten) inklusive Transportkosten in Direktverrechnung mit dem Spital.
Abschließbar ist diese Vorsorge als Ersatz der Allgemeinen Gebührenklasse einer Sozialversicherung oder aber als Erweiterung der Sozialversicherung für die Behandlung als Sonderklassepatient mit freier Krankenhaus- und Arztwahl.
Sprinkler sind selbsttätige Feuerlöschanlagen. Bei Gebäuden oder Betrieben, die mit einer solchen Sprinkleranlage ausgestattet sind, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung, da ein ungewollter Wasseraustritt aufgrund Störung oder Rohrbruch massive Schäden an der Betriebsausstattung verursachen kann.
Gedeckt sind Sachschäden an den versicherten Sachen durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser oder auf Wasser basierenden Flüssigkeiten aus solchen Anlagen. Nicht versichert sind Schäden an der Sprinkleranlage selbst.
Die Sprinkler-Leckage-Deckung ist auch in der > Extended Coverage Deckung enthalten.
Entsteht bei einem (bestimmungsmäßigen) Löschvorgang nach einem Feuer ein Wasserschaden ist dieser in der > Feuerversicherung gedeckt.
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist eine 2003 geschaffene private Pensionsvorsorge mit laufender Beitragszahlung, die vom Staat in Form einer Prämie gefördert wird und eine garantierte lebenslange Rente bietet. Darüber hinaus fällt keine Versicherungssteuer, Einkommens- und Kapitalertragssteuer an. Sie kann von allen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen genützt werden.
Die einbezahlten Beiträge werden von den Versicherern nach vom Gesetzgeber genau definierten Rahmenbedingungen veranlagt. Die verpflichtende Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre, die Förderung endet mit Antritt der gesetzlichen Alterspension und gilt bis zu einer jährlichen Einzahlung von 1,53 % der 36-fachen ASVG Höchstbeitragsgrundlage. Die Höhe der staatliche Förderung wird gemäß § 108g-I EStG nach gesetzlichen Bestimmungen jährlich neu festgesetzt.
Standesregeln für Versicherungsmakler wurden vom > Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten beschlossen und ist als Fortsetzung und Aktualisierung der Ehrenschiedsgerichtsordnung, der sich Versicherungsmakler freiwillig unterwerfen konnten, seit 2017 wirksam.
Das Ziel der Satzung, deren Verbindlichkeit für alle > Versicherungsmakler vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde, ist einerseits das Vertrauen der Gesellschaft in Versicherungsmakler zu stärken, den hohen Qualitätsanspruch und die Wettbewerbsethik weiter zu erhöhen.
Sterbetafeln werden von der Bundesanstalt Statistik Österreich periodisch erstellt und dienen der Berechnung der Lebenserwartung der Bevölkerung.
Für Versicherungsunternehmen bilden Sterbetafeln neben dem Rechnungszins die Grundlage für die Kalkulation von > Lebensversicherungen und der Deckungsrückstellung.
Generationensterbetafeln (hier wird neben Alter und Geschlecht auch das Geburtsjahr zur Berechnung der Sterblichkeit herangezogen) verwenden Versicherer für die Berechnung von > Rentenversicherungen.
Stichtagsversicherung ist ein Begriff aus der > Sachversicherung. Unterliegt der versicherte Wert von Waren und Vorräten starken Schwankungen, so wird hierfür im Versicherungsvertrag eine Grundversicherungssumme und eine Höchstversicherungssumme vereinbart.
Die > Prämie für die Grundversicherungssumme ist im Voraus zu bezahlen. Der Versicherungsnehmer meldet periodisch den aktuellen Wert (z.B. Warenbestand) an den Versicherer.
Die Prämienabrechnung erfolgt zeitanteilig entsprechend den gemeldeten Werten. Unterbleibt eine Meldung an den Versicherer, so gilt der letztgemeldete Wert als versichert.
Stilllegung im Kfz-Bereich bedeutet das > Ruhen des Vertrages bei Rücklegung der Kennzeichen bei der Zulassungsstelle (z.B. von Motorrädern während der Wintermonate).
Die Ersparnis der > motorbezogenen Kfz-Steuer gilt erst ab dem 45. Tag der Hinterlegung, die Mindest-Hinterlegungsdauer für die Ersparnis der Versicherungsprämie ist pro Versicherer verschieden. Das Fahrzeug darf sich während der Dauer der Hinterlegung nicht auf öffentlichen Straßen befinden.
In der > Lebensversicherung: Aussetzung der Prämienzahlung durch Stilllegung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Zeit beim Bundesheer oder während der Karenzzeit.
Stornoversicherung (Reise-Stornoversicherung) ist der Schutz vor dem finanziellen Verlust, der durch Storno oder Abbruch einer Reise entsteht. In der Regel sind Stornogründe Krankheit, Unfall, Tod eines Nahestehenden oder ein Sachschaden in der Wohnung.
Manche Versicherer bieten optional Deckung bei weiteren, persönlichen Stornogründen. Abschließbar ist eine Stornoversicherung für eine einzelne Reise oder pauschal für alle Reisen (mit limitierter Dauer) innerhalb eines Jahres.
Beachten Sie, dass ein eventueller Storno-Reiseschutz in Kreditkarten oft nicht den gewünschten Schutz bieten bzw. dieser an verschiedene Bedingungen geknüpft ist.
Stundung bedeutet Aufschub einer Zahlung zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten. Zu beachten ist, ob während des Stundungszeitraums der Versicherer weiterhin Deckung gewährt.
Viele Versicherer gewähren Ihren Kunden in Krisensituationen das Aussetzen von Prämienzahlungen für einen bestimmten Zeitraum ohne Verlust des Versicherungsschutzes.
Summenausgleich ist eine Klausel, die vorwiegend in Betriebsversicherungen Anwendung findet, um einer > Unterversicherung im Schadenfall entgegenzuwirken.
Die Versicherungssummen zwischen einzelnen Positionen, wie etwa für Gebäude, Betriebsinhalt und Waren werden ausgeglichen, wenn im Schadenfall die Versicherungssumme einer Position den Versicherungswert übersteigt und die Versicherungssumme einer anderen Position geringer ist als der Versicherungswert.
> Personenversicherungen (wie etwa > Unfallversicherungen und > Lebensversicherungen) bei denen im Leistungsfall die Zahlung einer im Voraus bestimmten Summe (unabhängig vom tatsächlichen Schaden) vereinbart ist, gehören zu den Summenversicherungen.
Im Unterschied zur > Schadenversicherung gilt hier nicht das Bereicherungsverbot. Einige Personenversicherungen können sowohl > Schadenversicherungen als auch Summenversicherungen sein, wie z.B. die > Krankenversicherung (Spitalskosten = Schadenversicherung, > Krankenhaustagegeld = Summenversicherung).
Bei einem SVS (Speditions-Versicherungs-Schein) / RVS (Rollfuhr-Versicherungs-Schein) handelt es sich um eine > Haftpflichtversicherung für Spediteure für Sach- und Vermögensschäden, die dieser seinem Auftraggeber verursacht.
Spediteure sind gemäß § 39 Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftraggebers abzuschließen. Basis für die Prämie ist der jeweilige Warenwert, dafür gelten gesetzliche Höchsthaftungsgrenzen, die pro Kilogramm des beförderten Gutes festgelegt sind – das bedeutet einen sehr eingeschränkten Schutz.
Der Auftraggeber kann diese Versicherung schriftlich ablehnen (und erklärt sich damit als "Verbotskunde") und selbst eine seinen Bedürfnissen entsprechende > Transportversicherung abschließen.
Weitere Versicherungs-Begriffe:
A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | Z
Stand: 16.07.2020