Versicherungs-ABC: K
Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen
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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.
Karenz(-frist) ist der Zeitraum, in dem der Versicherer keine Leistung erbringt – dies entspricht praktisch einem Selbstbehalt. Karenzfristen werden meist bei > Betriebsunterbrechungsversicherungen oder > Krankengeldversicherungen vereinbart, bei > Lebensversicherungen gilt bei Selbstmord eine Karenzfrist von 3 Jahren.
Karenz(-frist) ist nicht zu verwechseln mit > Wartezeit, das ist die Zeit, die zwischen dem Eintritt des versicherten Ereignisses und der Leistungspflicht des Versicherers liegt (z.B. Wartezeiten in der privaten Krankenvorsorge oder in der Rechtsschutzversicherung).Bei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischen der einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung) oder einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung entscheiden.
Hinweis: Im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemachte Prämien sind bei Kapitalabfindung nach zu versteuern.
Ist das Finanzierungssystem der privaten Pensionsvorsorge. Im Unterschied zum > Umlageverfahren des staatlichen Pensionssystems, bei dem die einbezahlten Beiträge sofort für die aktuellen Pensionszahlungen verwendet werden, spart der Versicherungsnehmer für seine eigene, zukünftige Pension an.
Die einbezahlten Sparprämien werden für die künftigen Leistungsansprüche verzinslich angesammelt und stellen das > Deckungskapital dar. Am Ende der Laufzeit wird dieses als Einmalleistung oder als lebenslange Pension ausbezahlt.
Eine Kapitalversicherung ist eine Form der > Lebensversicherung, bei der der Sparanteil mit einem Ablebensschutz kombiniert wird, wie etwa bei Er- und Ablebensversicherungen, gemischten Versicherungen, > Terme-Fix und > Dread Disease Versicherungen.
Bei klassischen > Rentenversicherungen wird statt einer bestimmten Ablebensleistung das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.
In Kapitalversicherungen kann man auch Invaliditätsleistungen oder Leistungen bei > Berufsunfähigkeit einbauen.
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Kfz, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen > Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) und > Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden.
In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf die man selbst keinen Einfluss hat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw. Kleingläsern), Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oder auch Park- und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten der Versicherer) mit einschließen.
In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung gedeckt, sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eine unverzügliche polizeiliche Meldung erforderlich!
Außergewöhnliche Naturkatastrophen sind in der Regel nicht versicherbar.
Im Rahmen von Haushalts-, Eigenheim, Wohnhaus- oder Betriebsversicherungen sind bei vielen Versicherern Bausteine mit limitierten Summen für Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Schäden durch Lawinen, Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Erdbeben mitversichert.
Individuelle Erhöhungen (ebenfalls limitiert) sind gegen Prämienzuschlag möglich.
Kausalität ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers und bedeutet, dass ein bestimmtes Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist.
Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung zum Schadenfall, prüft der Versicherer den Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung und entstandenem Schaden (Kausalität). Liegt diesbezüglich Kausalität vor, ist der Versicherer leistungsfrei.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 7 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend sein können, sollten Sie unbedingt höhere Versicherungssummen abschließen.
Laut > Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer nach Ablehnung eines Versicherungsfalles durch den Versicherer seine Ansprüche innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend machen, sonst ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die Frist beginnt erst, wenn die Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, entsprechend begründet wurde und die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden.
Klauseln sind ergänzende Einzelbestimmungen bzw. besondere Vereinbarungen zu den > Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einem Versicherungsvertrag. Sie können den Versicherungsvertrag erweitern, einschränken oder konkretisieren.
Versicherungsklauseln müssen für den Versicherungsnehmer verständlich und transparent sein und dürfen ihn nicht gröblich benachteiligen.
Werden in einem Rahmenvertrag mehrere Personen versichert, spricht man von einer Kollektivversicherung. Genützt wird dies meist von Arbeitgebern oder betrieblichen Vereinigungen für ihre Arbeitnehmer.
Der Vorteil liegt in der Prämienbegünstigung, vereinfachter Gesundheitsprüfung oder individuell gestalteten Bedingungen.
Am häufigsten werden Kollektivversicherungen in Form von Kranken- oder Lebensversicherungen bzw. zur Altersversorgung abgeschlossen Eine besondere Form stellt die > betriebliche Kollektivversicherung dar.
Eine Kollisionskaskoversicherung (Vollkaskoversicherung) deckt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Kraftfahrzeuges oder an diesen befestigten Teilen entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör.
Die Leistungen der Kollisionskasko umfassen neben den Risiken einer > Elementarkaskoversicherung auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) oder Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (> Parkschaden) entstehen.
Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Manche Versicherer gestalten die Prämien nach dem > Bonus/Malussystem.
In einer kombinierten Versicherung werden verschiedene Risiken in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen > Allgemeinen Versicherungsbedingungen zusammengefasst.
Ein Beispiel für diese Versicherungsform ist die Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung mit Versicherungsschutz für mehrere Risiken wie Feuer, Sturm, Leitungswasser, etc. Im Gegensatz zu einer > Bündelversicherung ist die Kündigung einzelner Risiken nicht möglich.
Kompositversicherer sind Versicherungsunternehmen, die eine breite Palette an Produkten im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung anbieten (im Gegensatz zu Versicherungen, die sich auf einen Versicherungszweig spezialisiert haben, wie etwa Rechtsschutz-, oder Kreditversicherer).
Traditionell sind die meisten Versicherer in Österreich Kompositversicherer.
Kontrahierungszwang bedeutet Abschluss-, bzw. Annahmeverpflichtung des Versicherers. Sozialversicherungen müssen einen Antrag auf Beitritt annehmen.
Ebenso besteht Kontrahierungszwang in der > Kfz- Haftpflichtversicherung bis zur Mindestversicherungssumme. Private Krankenversicherungen müssen Neugeborene von Versicherten bis maximal zwei Monate nach ihrer Geburt ohne Ausschlüsse und Zuschläge in den Tarif aufnehmen, der dem des versicherten Elternteils entspricht.
Konvertierung bedeutet Vertragsumwandlung bzw. Vertragserneuerung und bedingt eine wesentliche Änderung von Tarif, Versicherungssumme oder Bedingungen.
Bei Wohnungswechsel wird beispielsweise die Haushaltsversicherung konvertiert (auf die neuen Gegebenheiten angepasst). In der Regel ist damit eine Laufzeitverlängerung verbunden.
In der privaten > Unfallversicherung kommt der Versicherer für die Kosten von kosmetischen Operationen bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf, wenn aufgrund eines Unfalles das äußere Erscheinungsbild auf Dauer beeinträchtigt ist.
Kosmetische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, wie Schönheitsoperationen sind grundsätzlich nicht versicherbar und daher auch in der privaten > Krankenvorsorge nicht gedeckt.
Mit einer Krankengeldversicherung ist der Ausfall des Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (auch wenn sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet) versichert.
Nach einer vereinbarten > Karenz(-frist) wird pro Tag der Arbeitsunfähigkeit das versicherte Krankengeld (steuerfrei) für eine im Vertrag festgelegte Dauer ausbezahlt.
Krankenhaustagegeld (Spitalgeld) kann im Rahmen einer privaten > Krankenversicherung oder > Unfallversicherung versichert werden. Damit können Kosten abgedeckt werden, die durch einen medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa für einen Stellvertreter im Betrieb, Verdienstausfall, eine Haushälterin oder Kinderbetreuung.
Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tag stationärem Krankenhausaufenthalt nach Übermittlung der Spitalsaufenthaltsbestätigung für die im Vertrag festgelegten Dauer ausbezahlt.
Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Die Sonderklasse-Versicherung bietet freie Arzt- und Spitalswahl, flexible Planung für Operationstermine und die Privatsphäre in der Sonderklasse eines Krankenhauses.
Der Versicherer verrechnet die Kosten direkt mit allen Vertragsspitälern Österreichs und in den öffentlichen Krankenhäusern Europas. Der Privatarzttarif bietet Kostenersatz für ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen, Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen.
Weitere Bausteine sind Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalte, weltweiter Auslandsreiseschutz oder > Krankenhaustagegeld.
Bei einer Kreditrestschuldversicherung handelt es sich um eine > Risikoversicherung zur Absicherung von Krediten im Ablebensfall des Kredit- bzw. Darlehensnehmers.
Bei Immobilienfinanzierungen wird der Abschluss meist zwingend vorgeschrieben. Der Versicherer überweist bei Tod der versicherten Person die Versicherungssumme zur Abdeckung des aushaftenden Kreditbetrags an das Kreditinstitut.
Der Versicherungsvertrag ist so gestaltet, dass die Versicherungssumme entsprechend dem Kredittilgungsplan fällt und damit die aushaftende Kreditsumme stets abdecken soll.
Eine Kreditversicherung übernimmt das Risiko von Forderungsausfällen aus Lieferungen und Leistungen und schützt somit die Liquidität und Existenz von Unternehmen.
Der Versicherer prüft und überwacht laufend die Bonität der Schuldner des Versicherungsnehmers und übernimmt bei Insolvenz oder Zahlungsausfall die aushaftenden Beträge.
Neben den wirtschaftlichen Risiken können bei Bedarf auch politische Risiken wie Unruhen, Krieg oder Sperren von Devisentransfers vom Versicherungsschutz umfasst sein.
In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Versicherungsfall nicht gedeckt, der in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Krieg oder Bürgerkrieg entsteht. In der > Transportversicherung kann dieses Risiko mitversichert werden.
Bei > Personenversicherungen (Lebens- Unfallversicherung) ist lediglich das passive Kriegsrisiko (keine aktive Kriegsbeteiligung) mit voller Leistung inkludiert.
Verstirbt die versicherte Person mittelbar oder unmittelbar infolge kriegerischer Ereignisse, ist die > Lebensversicherung nur zur Auszahlung des bis dahin aufgebauten > Deckungskapitals verpflichtet.
Kulanz meint das Entgegenkommende, die freiwillige Leistung eines Versicherers, obwohl keine Verpflichtung bzw. kein Rechtsgrund besteht.
Eine Kulanzleistung erfolgt in besonderen Fällen meist aus kaufmännischen Überlegungen und ohne > Präjudiz für zukünftige Ereignisse, etwa wenn der Versicherungsvertrag vorschadensfrei ist und die Leistung in einem vernünftigen Verhältnis zur Prämie steht.
Kumulrisiko bedeutet die Anhäufung von Schäden, die durch dasselbe Ereignis verursacht wurden. Vor allem bei Elementarschäden, wie Sturm, Hagel und Naturkatastrophen, wie Überschwemmung und Hochwasser können bei Versicherern mit hohem Marktanteil in diesen Sparten Kumulschäden entstehen.
Weiters können Terroranschläge, Epidemien oder Cyberrisiken eine Schadenanhäufung in verschiedenen Versicherungssparten auslösen.
Mit Ausnahme von > Lebensversicherungen verlängern sich mehrjährige Versicherungsverträge automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf (einen Monat gemäß Konsumentenschutzgesetz, drei Monate im Unternehmensbereich) gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen dem Versicherer und Versicherungsnehmer nach Schadensfällen zu (> paritätisches Kündigungsrecht in den Sparten Feuer, Hagel und Haftpflichtversicherung).
Weiters kann der Versicherungsnehmer kündigen bei Risikowegfall, Veräußerung der versicherten Sache oder aber, wenn der Versicherer die Prämie erhöht.
Bei Zahlungsverzug, Konkurs oder Verletzung von vertraglichen > Obliegenheiten kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Die Kunstversicherung ist eine Spezialversicherung im Rahmen der > Transportversicherung für Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten sowohl für private Sammler als auch für Kunsthandel, Museen und Galerien.
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung und das Abhandenkommen der versicherten Gegenstände im Rahmen einer > All-Risk Deckung (mit Ausnahme der ausdrücklich angeführten Ausschlüsse).
Im Schadensfall gilt der bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbarte Wert der Kunstgegenstände als Leistungsgrundlage (> Taxe).
Transport- und Ausstellungsrisiken können individuell in den Vertrag mit eingeschlossen werden.
Die Eigenbelastungen, die durch einen Kuraufenthalt nach Unfällen oder Erkrankungen entstehen, können im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge mit einem Kurtagegeld abgedeckt werden.
Bei manchen Versicherern kann man im Rahmen einer > Unfallversicherung auch Kurkostenpauschale nach Unfällen versichern.
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Stand: 16.07.2020