Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Versicherungsvertriebsrichtlinie – IDD (vormals IMD II)

EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb

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Die im Februar 2016 in Kraft getretene Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive / IDD) war innerstaatlich in mehreren "Materiengesetzen" umzusetzen (z.B. VAG, GewO, MaklerG, …).

Für Versicherungsmakler sind primär die einschlägigen Novellen zur GewO und zum MaklerG relevant. Darüber hinaus wurden erstmals Standesregeln in Verordnungsform durch das Wirtschaftsministerium erlassen. Der Lehrplan des Fachverbandes (ebenfalls als Verordnung) beschreibt die Regeln der  verpflichtenden Weiterbildung detailliert.

Über diese rein nationalen Regeln hinaus sind für Versicherungsvermittler diverse europäische Rechtsakte relevant, die ebenfalls ihre Grundlage in der IDD haben und direkte Wirkung entfalten (sog. delegierte Verordnungen).

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen rechtlichen Grundlagen sowie diverse Informationen basierend auf der IDD für die praktische Arbeit als Versicherungsmakler.

IDD-Umsetzung in der Gewerbeordnung und im Maklergesetz

Der Entwurf zur Novelle, die die IDD ins österreichische Recht umgesetzt hat, wurde Ende Oktober 2018 veröffentlicht.

Folgende Informationen dazu wurden bereits vom Fachverband aufbereitet:

Delegierte Verordnungen

Im Gegensatz zur IDD benötigten die Delegierten Verordnungen keine innerstaatliche Umsetzung. Daher war es dem Fachverband bereits schon ab Ende 2017 möglich, recht konkrete Informationen zu diesen zu geben. Folgende Mitgliederinformationen sind dazu ergangen:

Stand: 05.09.2023

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