Versicherungs-ABC: F
Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen
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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.
Der Fachbeirat für Gewerbe-, Standes- und Wettbewerbsrecht (FGSW) ist eine Einrichtung des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Versicherungsmakler bzw. deren Kunden, Versicherer und Einrichtungen öffentlichen Rechts können Problemfälle und Verstöße gegen Gewerbe- oder Wettbewerbsrecht zur Behandlung und Begutachtung einreichen.
Ein Begutachtungssenat unter Leitung einer erfahrenen Juristin prüft die herangetragene Fälle und erstellt eine Empfehlung bzw. ein Gutachten. Ziel ist, für klare und faire Wettbewerbsregeln zu sorgen und Chancengleichheit am Vermittlermarkt zu gewährleisten.
In der Regel sind Fahrräder in versperrten Räumen im Rahmen einer > Haushaltsversicherung (z.B. Kellerabteil oder Garage) mitversichert.
Bei besonders teuren Fahrrädern sollte die Versicherungssumme entsprechend angehoben oder aber eine separate Fahrradversicherung (u.a. Deckung bei Diebstahl, Raub, optional auch bei mut-oder böswilliger Beschädigung und Schäden an der Elektronik durch Kurzschluss oder Überspannung) abgeschlossen werden.
Der Fahrzeugrechtsschutz/Kfz-Rechtsschutz schützt die rechtlichen Interessen des Fahrzeugeigentümers bzw. Halters bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen an den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer und bei der Verteidigung in einem Strafverfahren vor Gericht oder Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinentzug). Der berechtigte Lenker sowie die Insassen sind ebenfalls versichert.
Schutz besteht in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten (z.B. für Bevorschussung einer Strafkaution) Eine optionale Ergänzung ist Rechtsschutzdeckung bei Vertragsstreitigkeiten (wegen Service, Reparatur, Kauf, Leasing oder Versicherung) sowie der Lenker-Rechtsschutz (Schutz beim Lenker fremder Fahrzeuge).
Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird grundsätzlich sofort fällig, sobald der Versicherungsfall gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte (Deckung und Umfang).
Davon unabhängig kann der Versicherungsnehmer einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird (außer die Entschädigungshöhe konnte durch sein Verschulden nicht ermittelt werden).
Bei > Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermins oder bei Ableben der versicherten Person fällig.
FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein zwischen Österreich und den USA abgeschlossenes Steuerabkommen, wonach alle inländischen Finanzinstitute, Lebensversicherungsgesellschaften und Finanzdienstleister alle Kunden an die U.S. Steuerbehörde melden müssen, die in den USA steuerpflichtig sind.
Ziel ist die Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung bzw. Steuerflucht.
Eine Feuermauer (Brandschutzwand) verhindern das Übergreifen von Feuer und Hitze auf benachbarte Gebäude bzw. Anlagen, indem sie baurechtlich festgesetzte Anforderungen erfüllen. Es sind feuerbeständige, öffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauern eines Gebäudes die eine bestimmte Dicke aufweisen und bis in den Dachbereich (bzw. darüber hinaus) reichen.
Bei bestimmten Risiken bedingen > Feuerversicherer das Vorhandensein von Feuermauern bzw. sonstigen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für den Versicherungsschutz.
Entsteht bei einem Gebäude durch grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz eines Dritten ein Feuerschaden so kann sich der Versicherer am Verursacher regressieren, wenn er dem Versicherungsnehmer aus dessen > Feuerversicherung den Schaden ersetzt.
Keine Regressmöglichkeit besteht bei gemeinsam in einem Haushalt lebenden Personen (außer bei Vorsatz), sowie bei Mietern bei leicht fahrlässiger Handlung, wenn diese die Kosten der > Gebäudeversicherung anteilig mittragen. Versicherungsnehmer können im Bedarfsfall beantragen, dass zwischen Gebäudeversicherungen benachbarter Gebäude bzw. Betrieben ein gegenseitiger Feuerregressverzicht vereinbart wird.
Bei er Feuerschutzsteuer handelt es sich um eine spezielle Schutzsteuer auf österreichische > Feuerversicherungen; sie beträgt insgesamt 8 %, wovon 4 % vom Versicherungsnehmer mit der Feuerprämie eingehoben werden – die weiteren 4 % übernimmt der Versicherer.
Für den Versicherungsnehmer beträgt bei Feuerversicherungen die Steuer insgesamt 15 %. (11 % Versicherungssteuer, 4 % Feuerschutzsteuer). Der Erlös wird auf die Bundesländer zur Subvention der Feuerwehren aufgeteilt.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde in Österreich für Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Wertpapierbörsen und börsennotierte Gesellschaften.
Die Aufgaben der FMA sind insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Gesetze, die Ahndung von Verstößen, der Schutz von Anlegern und Konsumenten und die Sicherung der Stabilität des österreichischen Finanzmarktes.
Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Eignungstest müssen sich alle Führungskräfte und Personen mit Schlüsselfunktionen von Banken, Wertpapierfirmen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen unterziehen. Durchgeführt wird das Hearing von Mitarbeitern der > Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), wobei nicht nur rechtliches Wissen, fachliche Kompetenz und die nötige Erfahrung, sondern auch die persönliche Eignung, wie etwa Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Integrität überprüft wird.
Siehe auch > Corporate Governance.
Folgeprämie ist die nach der > Erstprämie je nach Zahlungsweise vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, so muss der Versicherer "qualifiziert" mahnen, das heißt, eine Nachfrist von zwei Wochen (in der > Gebäudefeuerversicherung einen Monat) zur Bezahlung der Folgeprämie einräumen. Dabei ist auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinzuweisen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, außer der Versicherungsnehmer weist nach, dass ihn am Prämienverzug kein Verschulden trifft bzw. die Prämienschuld unter 10 % der Jahresprämie (max. 60 Euro) liegt (> Bagatellgrenze).
Folgeschaden ist ein mittelbarer Schaden, der durch einen Versicherungsfall ausgelöst wird (Beispiel: Wasserschaden als Folgeschaden von Glasbruch eines Aquariums, Schaden durch Löschwasser als Folge eines Feuerschadens).
Meist sind solche Folgeschäden eingeschlossen, wenn sie die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen. In der > Haftpflichtversicherung sind > Vermögensschäden nur dann mitversichert, wenn sie als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der > Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und einer Versicherungssumme für den Ablebensfall zu wählen.
Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer.
Es gibt auch Varianten mit Kapitalgarantie (für die einbezahlten Prämien). Der Vorteil gegenüber einer reinen Fondsveranlagung liegt in der KESt-Freiheit – es fällt nur 4 % Versicherungssteuer an.
Gemäß § 3/1/15 Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu 300 Euro steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden (in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung). Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler auf. Der Mitarbeiter (= versicherte Person) ist direkt begünstigt.
Diese Zuwendung muss entweder allen Mitarbeitern oder aber einer objektiv abgrenzbaren Gruppe von Mitarbeitern (z.B. all jenen, die länger als 5 Jahre im Unternehmen tätig sind) gewährt werden.
Die Prämien sind für die Unternehmen lohnnebenkostenfrei und für den Dienstnehmer steuerfrei.
Siehe zur Unterscheidung > Bezugsumwandlung
Die Freizeitunfallversicherung ist eine Form der privaten > Unfallversicherung, die sich nur auf den Freizeitbereich beschränkt.
Da jedoch Arbeits- bzw. Berufsunfälle durch die Leistungen der staatlichen Unfallversicherung meist nicht ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich eine umfassende private Unfallversicherung (24 Stunden – Deckung).
Werden in einem Versicherungsvertrag die Versicherungssummen mehrerer Versicherungsorte in einer Gesamt-Versicherungssumme zusammengefasst, so bewirkt die Klausel "Freizügige Deckung", dass Wertverschiebungen (z.B. von Warenbeständen) zwischen den Versicherungsorten im Schadenfall berücksichtigt werden und ein Summenausgleich stattfindet.
Eine eventuelle Unterversicherung bemisst sich stets an der Gesamtversicherungssumme für alle Orte.
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Stand: 01.09.2020