Person mit kurzen dunklen Haaren, Brille und Businesskleidung sitzt während einer Konferenz am Tisch mit mehreren anderen Personen, die aufmerksam auf die sprechende Person blicken
© Seventyfour | stock.adobe.com

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)Ausland

Die Entsendung - Vorschriften für ausländische Betriebe (ausgenommen Sondervorschriften Bau)

Lesedauer: 1 Minute

Die vorliegende Broschüre behandelt die Entsendung von Personen, die aus EU-Mitgliedstaaten, aus EWR-Staaten, aus der Schweiz oder aus Drittländern zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich geschickt werden. Sie beziehen sich nicht auf die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung, die von der Entsendung strikt abzugrenzen ist.

Auf diese Dienstverhältnisse ist grundsätzlich das jeweilige nationale Recht des Entsendestaates anzuwenden. Das LSD–BG kommt dennoch - völlig unabhängig vom anzuwendenden Arbeitsrecht - in den Fällen einer Entsendung nach Österreich zur Anwendung. Es hat den Charakter einer Eingriffsnorm.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 22.09.2020

Weitere interessante Artikel
  • Jubiläum, Holzwürfel mit Buchstaben im Vordergrund, in der Unschärfe verschwommen noch weitere Würfel ohne Buchstaben
    Jubiläumsgelder, Jubiläumsgeschenke, Sachzuwendungen anlässlich Betriebszugehörigkeitsjubiläen oder Firmenbestandsjubiläen - arbeitsrechtlich
    Weiterlesen