WKNÖ-Ausbilderprüfung (ABP)
Allgemeine Informationen, Gebühren, Prüfungstermine, Prüfungsordnung
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Die Ausbilderprüfung (ABP) kann aber auch als eigenständige, unabhängige Prüfung abgelegt werden.
Die Ausbildung soll das pädagogisch rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln.
Im Zuge aller Meisterprüfungen und vieler Befähigungsprüfungen ist das Modul Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen.
Wurde das Modul bereits abgelegt bzw. ersetzt, so ist es bei jeder weiteren Meister- und/oder Befähigungsprüfung anzurechnen. Anmeldeschluss zu jeder Prüfung ist ausnahmslos 6 Wochen vor Prüfungsbeginn! (Ausnahme: ausgebuchte Prüfungen)
Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen.
Zulassungsvoraussetzung
Zulassungvoraussetzung ist die Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr).
Ausbilderprüfungsordnung
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ERSATZ oder ENTFALL der ABP
Die Ausbilderprüfung bzw. das Modul Ausbilderprüfung kann durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mind. 40 Unterrichtseinheiten dauert und mit einem Fachgespräch abgeschlossen wird.
Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt ebenfalls die Ausbilderprüfung bzw. das Modul Ausbilderprüfung.
Eine eigene Verordnung regelt, welche anderen Ausbildungen noch die Ausbilderprüfung bzw. das Modul Ausbilderprüfung ersetzen.
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LINK: Verordnung über die Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung 11.08.1998
Prüfungsgebühr in Euro
- Modul ABP € 121,- + € 35,-- Raumgebühr
Stand: 06.03.2023