Holen Sie sich die Internatskosten zurück
Kostenersatz der Unterbringungskosten
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Eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes bringt eine Änderung bei der Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge: Nunmehr muss sie der Ausbildungsbetrieb komplett übernehmen, kann sie sich aber von der Lehrlingsstelle zurückholen.
Die Details
Das Berufsausbildungsgesetz hatte bisher geregelt, dass Lehrlinge grundsätzlich die Internatskosten selbst zu tragen hatten und die Ausbildungsbetriebe nur für den Differenzbetrag zwischen Lehrlingsentschädigung und Internatskosten aufzukommen hatten.
Viele Kollektivverträge haben allerdings schon in der Vergangenheit die teilweise oder volle Kostentragung durch den Ausbildungsbetrieb vorgesehen
Kostenübernahme durch den Lehrbetrieb
Ab 1. Jänner 2018 müssen die Lehrberechtigten die Kosten für den Internatsaufenthalt Ihres Lehrlings übernehmen. Auch, wenn die Lehrlinge in einem anderen Quartier untergebracht werden, müssen die Ausbildungsbetriebe jene Kosten übernehmen, die der Höhe der Internatskosten entsprechen.
Das ist neu
Kostenersatz
Die Ausbildner können bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen Ersatz der Unterbringungskosten für Ihren Lehrling beantragen. Die Lehrlingsstelle wickelt den Kostenersatz für den Bund ab. Die Mittel für den Kostenersatz stammen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds.
Wenn der Berufsschullehrgang des Lehrlings bereits heuer begonnen hat und 2018 enden wird, werden die Internatskosten aliquot ab 1.1.2018 zurückerstattet.
Für jene Berufsschultage, die 2017 absolviert wurden, gilt noch die alte Regelung und es gibt somit keine Rückerstattung. Für alle Berufsschultage im neuen Jahr wird die Rückerstattung aliquot berechnet.
Für alle Lehrgänge, die erst im Jahr 2018 beginnen, erfolgt dann der Kostenersatz für den gesamten Lehrgang.
Jetzt beantragen
Der Kostenersatz kann unmittelbar ab Beendigung des Lehrganges beantragt werden.
Das Antragsformular dafür finden Sie hier: wko.at/noe/internatskosten
Für eine vereinfachte Abwicklung prüfen wir derzeit mit dem Wirtschaftsministerium die Möglichkeit einer Direktverrechnung mit den Lehrlingshäusern bzw. Internaten.
Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Förderreferats der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich sehr gerne unter 02742/851-17570 oder unter
lehre.foerdern@wknoe.at zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Inhouse Förderservice (internatskosten@inhouse.wko.at).
Stand: 18.12.2017