Wie hoch ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) 2025?
Übersicht nach Bundesländern
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Die DZ-Sätze für das Jahr 2025 wurden in zwei Bundesländer um 0,01% abgesenkt. (Niederösterreich und Oberösterreich)
Der DZ-Satz setzt sich aus einem für alle Bundesländer gültigen Bundeskammeranteil von 0,12 % und einem von jeder Landeskammer festgesetzten Anteil zusammen.
Aus diesen unterschiedlichen Landeskammeranteilen ergeben sich für jedes Bundesland verschiedene DZ-Sätze.
Die folgende Tabelle stellt die DZ-Sätze für das Kalenderjahr 2025 (Landeskammeranteil inklusive Bundeskammeranteil) für das jeweilige Bundesland dar.
Bundesland | Höhe DZ 2025 |
---|---|
Burgenland | 0,40% |
Kärnten | 037 % |
Niederösterreich | 0,34 % |
Oberösterreich | 0,31 % |
Salzburg | 0,36 % |
Steiermark | 0,34 % |
Tirol | 0,39 % |
Vorarlberg | 0,33 % |
Wien | 0,36 % |
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) ist von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat gewährt werden; dabei ist es gleichgültig, ob diese Arbeitslöhne beim Empfänger der Lohnsteuer unterliegen oder nicht.
Übersteigt die Beitragsgrundlage in einem Kalendermonat nicht den Betrag von 1.460 Euro, so verringert sie sich um 1.095 Euro.
Beispiel:
Insgesamt werden im Kalendermonat 1.300 Euro an Löhnen und Gehältern bezahlt. Da die Gesamtsumme somit geringer als 1.460 Euro ist, kann dieser Betrag um 1.095 Euro reduziert werden: 1.300 Euro - 1.095 Euro = 205 Euro. Der DZ ist von der Differenz: 205 Euro zu berechnen.
Stand: 20.12.2024