Mehrere Länderflaggen im Wind wehend, im Hintergrund Himmel mit Wolken
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Internationale Wettbewerbe

Förderung für Lehrbetriebe

Lesedauer: 2 Minuten

Was wird gefördert?

  • Die von den Unternehmen zur Verfügung gestellte Arbeitszeit der teilnehmenden Person während des Wettbewerbs und definierte Vorbereitungszeiten laut Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb.
  • Förderbar sind nur Teilnehmer:innen, die Ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Nicht förderbar sind Teilnehmer:innen aus berufsbildenden Schulen oder anderen Einrichtungen. 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt.
  • Übersteigt die Summe der errechneten Förderung pro Teilnehmer:in das Förderbudget, wird das Förderbudget aliquotiert.

Wie wird die Förderung beantragt?

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen (Formular fachliches Training und Lohn/Gehaltszettel) ist durch den Lehrbetrieb oder eine bevollmächtigte Person einzubringen
  • Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an das SkillsAustria-Sekretariat in der Wirtschaftskammer Österreich
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet zwar erst 3 Monate nach Ende des internationalen Wettbewerbes. Aufgrund der Notwendigkeit zur Aliquotierung über alle Anträge wird trotzdem dringend gebeten, die Anträge im eigenen Interesse sofort zu retournieren: Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt erst nach einlangen aller potentiellen
    Förderanträge. 

Wie komme ich zu meinem Förderantrag?

  • Serviceleistung des Sekretariates SkillsAustria: Ein vorbereiteter Förderantrag wird Ihnen zugesandt.

Wann erhalte ich meine Förderung?

  • Die Förderung wird nach Beendigung des Wettbewerbes gewährt
  • Je früher alle förderbaren Betriebe ihre Anträge einbringen, desto früher können die Förderungen ausgezahlt werden, da aufgrund der Notwendigkeit zur Aliquotierung mit der Berechnung der Förderhöhen bis zum letzten Antrag gewartet werden muss!
  • Sobald alle prinzipiell förderbaren Betriebe ihre Anträge eingebracht haben (spätestens nach Ende der Antragsfrist) werden die mit Bestätigungen durch das Sekretariat von SkillsAustria ergänzten Anträge an das im Auftrag der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern arbeitende Inhouse Förderservice der WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs weitergeleitet.
  • Das Inhouse Förderservice berechnet die Förderhöhen, zahlt diese aus und informiert mit einem Schreiben. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Sekretariat von SkillsAustria bestätigt den zeitlichen Aufwand der teilnehmenden Person für die Vorbereitungstermine zum Wettbewerb und für den Wettbewerb selber.
  • Die Vorbereitungszeiten und die Teilnahme am Wettbewerb selber müssen auf die Arbeitszeit der teilnehmenden Person angerechnet sein. 
  • Individuelle fachliche Trainings müssen an Hand der Trainingsplanung pro Tag durch den Trainer:innen/Expert:innen unterfertigt und an SkillsAustria übermittelt werden.
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

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Stand: 25.01.2022

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