Förderung: Weiterbildung der AusbilderInnen
Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen – bis 2.000 Euro im Jahr pro AusbilderIn
Lesedauer: 2 Minuten
Was wird gefördert?
- Maßnahmen, die der Weiterbildung der AusbilderInnen im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung.
- Achtung: Es werden keine Fachkurse gefördert!
Methodik Präsenz/Online
Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
- Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
- 75 % der Kurskosten exkl. USt. bis max. 2.000 Euro pro AusbilderIn und Kalenderjahr
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vorhandene Ausbilderqualifikation
- Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
- Der Kursteilnehmer muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen können
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro.
- Für Personen mit Ausbilderqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme.
- Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.
Wer beantragt die Förderung bis wann?
- Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
- Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Wege der Antragstellung
- Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher!
Dies geschieht über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS). - Weitere sichere Antragstellung:
E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (=ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
Falls ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u.a. auf diversen Webseiten (z.B. https://starttls-everywhere.org/) selbst überprüfen. - Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
- Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes Mail wird von uns empfangen und verarbeitet wie ein unverschlüsseltes E-Mail.
- Unverschlüsselter gescannter Anhang zu einem E-Mail ohne Verschlüsselung an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
- Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).
Was gilt nicht als fristwahrende Antragstellung?
Nicht zulässige Antragstellungen sind nachstehend gelistete Varianten, da die Inhalte bzw. Anhänge weder gelesen noch verarbeitet werden. Diese Varianten der versuchten Antragstellung können daher keine fristwahrende Antragstellung begründen.
- Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inkl. Beilagen in der Cloud, etwa als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste.
Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt. - Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird.
Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird. - Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht.
Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner?
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Stand: 25.01.2022