Zwei Personen stehen an Werktisch, eine Person markiert Glasplatte, während andere Person dabei zuschaut
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Basisförderung

Förderung für Lehrbetriebe

Lesedauer: 2 Minuten

Was wird gefördert?

  • Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr.
  • Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­einkommen
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­einkommen
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen
  • Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. das tatsächlich bezahlte Lehrlingseinkommen bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.
  • Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008
  • Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.
  • Das Lehrlingseinkommen darf nicht unter dem Kollektivvertrag liegen
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Wer beantragt die Förderung bis wann?

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.

Wege der Antragstellung

  • Stellen Sie Ihren Antrag elektronisch und sicher!
    Dies geschieht über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).
  • Weitere sichere Antragstellung:
    E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (=ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
    Falls ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u.a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen.
  • Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer, auch per e-Fax.
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes Mail wird von uns empfangen und verarbeitet wie ein unverschlüsseltes E-Mail.
  • Unverschlüsselter gescannter Anhang zu einem E-Mail ohne Verschlüsselung an die am Antrag angegebene Mail-Adresse.
  • Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert).

Was gilt nicht als fristwahrende Antragstellung?

Nicht zulässige Antragstellungen sind nachstehend gelistete Varianten, da die Inhalte bzw. Anhänge weder gelesen noch verarbeitet werden. Diese Varianten der versuchten Antragstellung können daher keine fristwahrende Antragstellung begründen.

  • Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inkl. Beilagen in der Cloud, etwa als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste.
    Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
  • Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird.
    Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
  • Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht.
    Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.

Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner:innen?

  • Nach Anmeldung beim Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) und sobald Sie auf E-Services − WKO in Ihrem Benutzerkonto die Nachrichtenzustellung aktiviert haben,  erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail, sobald Sie Anträge stellen können.
  • Wenn Sie nicht bei LOS angemeldet sind, erhalten Sie für jeden Lehrling nach dem Lehrjahreswechsel ein Antragsformular per Post zugesendet.

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> zum Richtlinientext 

Stand: 02.05.2024

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