Berufs- und Brancheninfo: Finanzdienstleistungskaufmann/-frau
Infos für Ausbilder:innen und Lehrlinge zum Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau
Lesedauer: 1 Minute
Achtung:
Bei Eintritt bis 30. April 2020 gilt die alte Ausbildungsordnung bis zum 30. April 2024.
Seit 1. Mai 2020 gilt die neue Ausbildungsordnung für den Nachfolgelehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau.
Finanzdienstleistungskaufleute sind die Profis rund ums Geld. Ihre Aufgabe ist es, ihre Kund:innen bestmöglich in finanziellen Angelegenheiten zu beraten (z.B. über Geldanlagen, Kreditaufnahmen, private Altersvorsorge). Für ihre Arbeit müssen sie selbst über ausgezeichnete betriebs- und finanzwirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Berufskolleg:innen in Unternehmungen der Finanzdienstleistungsbranche (z.B. Vermögensberatungen, Versicherungen, Banken), aber auch regelmäßige Besuche bei ihren Kund:innen gehören zu ihrem Arbeitsalltag.*)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Übersicht
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*) Die Berufsbeschreibung wurde mit freundlicher Genehmigung vom BerufsInformationsComputer BIC übernommen.
Stand: 28.10.2022