Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung: Das müssen Sie beachten!
Sie wollen eine Osterkarte, Weihnachtsgrüße oder einen Newsletter an Ihre Kundschaft schicken und brauchen ein schönes Bild für Ihre Postkarte oder Ihr E-Mail. Sie googeln nach einem Foto und schicken es mit ein paar netten Zeilen an Ihre Kunden und alle sind glücklich und zufrieden. Oder? Das sollten Sie auf keinen Fall tun!
Lesedauer: 5 Minuten
von Ines Fritz
Wenn Sie fremde Inhalte aus dem Internet verwenden, kann es sein, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen und damit einhergehend drohen empfindliche Strafen! Was können Sie tun, um sich davor zu schützen? Und was, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? – In diesem Artikel bekommen Sie die volle Übersicht!
Wichtig: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit WKK-Experten Mag. Martin Sablatnig (Teamleiter, Rechtsservice) entstanden. Es ersetzt jedoch keine Beratung bei der Wirtschaftskammer Kärnten. Diese können Sie gerne unter 05 90 90 4-777 buchen.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht entsteht automatisch, wenn ein Werk (z. B. ein Bild, Text, Lied, Filme) geschaffen und veröffentlicht wurde. Das heißt, es braucht nirgends extra eingetragen werden.
Es ist dabei egal, ob es sich um Werke handelt, die offline oder online entstanden sind, wie zum Bespiel Computerprogramme und Layouts.
Wichtig zu wissen: Das Urheberrecht kann nicht übertragen oder abgekauft werden – nur die Nutzungsrechte! Das gilt auch für den Fall, wenn Sie von einer Werbeagentur Logo, Designs oder Text erstellen lassen – dazu finden Sie in den FAQ noch mehr Informationen!
Wann spricht man von einer Urheberrechtsverletzung
Der Urheber oder die Urheberin kann darüber entscheiden, was mit ihrem oder seinem Werk passiert und ob es von anderen verwendet werden darf.
Wenn andere dieses Werk nun ohne Erlaubnis verwenden, ist dies eine Urheberrechtsverletzung.
Ein Beispiel: Der Fotograf Schmidt fotografiert gerne Landschaften und veröffentlicht die Bilder auf seiner Website, auf Facebook oder Instagram. Diese Fotos dürfen von anderen ohne Zustimmung von Herrn Schmidt nicht einfach heruntergeladen und weiterverwendet werden!
Das Urheberrecht ist jedoch nicht auf Unternehmen beschränkt, sondern gilt auch für Privatpersonen.
Inspiration, Nachahmung, Urheberrechtsverletzung
Bei Fotos ist es noch relativ einfach, festzustellen, ob und wann es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Aber wo genau liegt die Grenze bei Texten, Logos und Co. und worauf sollten Sie dabei achten?
Hier gestaltet es sich etwas schwieriger und oft muss im konkreten Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Copy-Paste ist grundsätzlich nicht erlaubt: Sie dürfen etwa keine Disney- oder andere bekannte Comicfigur auf Ihrer Website verwenden oder einen fremden Text 1:1 aus dem Internet kopieren und als Ihren ausgeben.
Was Sie auch nicht dürfen, ist, ihr Logo oder Ihren Auftritt so zu gestalten, dass Sie mit einer anderen (bestehenden) Marke verwechselt werden könnten.
In den meisten Fällen werden Sie rechtlich auf der sicheren Seite sein, wenn Sie zum Beispiel ein Logo mit der Hand ohne Vorlage zeichnen oder einen Text selbst schreiben. Sie können sich auch im Internet inspirieren lassen, jedoch das, was Sie erschaffen, muss ein Werk mit „neuer Qualität“ sein.
Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung
Urheber kontrollieren oft sehr genau, ob ihre Werke irgendwo ohne ihre Zustimmung verwendet werden. So kann es auch schnell zu einer Abmahnung kommen!
Wirtschaftskammer-Rechtsexperte Mag. Martin Sablatnig fasst die möglichen Konsequenzen wie folgt zusammen: „Der Urheber kann Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, ein angemessenes Entgelt und Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Fall der erfolgreichen Klage kann er sogar die Veröffentlichung des Urteils in einer Tageszeitung fordern, was extrem teuer werden kann.
Bei sogenannten Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten sind die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren auf Grund des Streitwertes von bis zu EUR 43.200 sehr hoch.“
Den ganzen Text und weitere Infos zu Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung finden Sie hier: Hochkonjunktur bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen!
Wie Sie sehen, können empfindlich hohe Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen, Sie sollten in diesem Bereich also besonders aufpassen!
Aber wie sieht es eigentlich umgekehrt aus – wenn Sie Urheberin oder Urheber sind?
Müssen Sie Ihre Werke schützen?
Wenn Sie ein Werk erschaffen und veröffentlichen, haben Sie natürlich genauso ein Urheberrecht. Wie schon anfangs erwähnt, entsteht das Urheberrecht automatisch und muss nicht extra eingetragen werden.
Sie können Ihr Werk unter Umständen absichern und markenrechtlich schützen lassen – zumindest wenn es sich z. B. um ein Logo handelt, bei Texten oder Musikstücken ist das nicht möglich. Ob dies für Sie bzw. Ihr Unternehmen sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Ein markenrechtlicher Schutz ergibt jedenfalls nur dann Sinn, wenn Ihre Marke für Ihren Betrieb eine hohe Bedeutung hat, einzigartig ist und Sie sie auch aktiv verwenden!
Das sollten Sie tun, wenn Ihr Werk vervielfältigt oder kopiert wurde!
Wenn Sie feststellen, dass eine andere Person oder Unternehmen Ihre Fotos, Videos, Texte etc. ohne Ihre Zustimmung verwendet oder kopiert können Sie dagegen vorgehen:
- Als erstes ist es wichtig, dass Sie Beweise sichern, z. B., indem sie Screenshots machen.
- Dann sollten Sie herausfinden, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat und ob er oder sie überhaupt greifbar für Sie ist. Teilweise werden auch von Plattformen selbst Beiträge gelöscht, wenn ein Urheberrechtsverstoß vorliegt.
- Sie können als nächstes entweder selbst eine Unterlassung auffordern – eine einfache Kontaktaufnahme mit der Aufforderung, die Texte oder Bilder nicht mehr weiter zu verwenden genügt in dem Fall. Sie können zudem eine Unterlassungserklärung einfordern und angemessene Kosten verlangen.
- Es steht Ihnen aber auch frei, eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen: Diese:r wird schriftlich zur Unterlassung auffordern und angemessene Schadenersatzansprüche einfordern.
Für alle Fragen rund um das Thema Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung stehen Ihnen als Mitglied die Expertinnen und Experten der Wirtschaftskammer Kärnten gerne zur Verfügung. Im Zweifel können Sie sich gerne beraten lassen und Tipps für die weitere Vorgehensweise holen!
Häufige Fragen zu Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung
Wenn ich keine fremden Inhalte verwenden darf, heißt das, ich muss jetzt jeden einzelnen Text selbst schreiben und jedes Foto für meine Website selber machen?
Grundsätzlich ja, außer die Urheberin oder der Urheber räumt Ihnen die Rechte für die Nutzung ein.
Kann ich als Unternehmer:in für meine Website Bilder verwenden, die von kostenlosen Plattformen (wie Pixabay, Unsplash, Pexels etc.) angeboten werden?
Ja, wenn Sie die Nutzungsbedingungen PENIBEL einhalten. Sie müssen diese für jedes Bild einzeln kontrollieren und die Unterlagen so lange aufbewahren, wie das Bild online ist.
Ich habe von einer Fotografin Bilder für meine Website machen lassen. Darf ich diese auch für Facebook oder meine Firmenpräsentationen und Drucksorten wie Folder verwenden?
Das hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Wenn Sie schon vorher wissen, dass Ihre Bilder nicht nur für die Website, sondern auch für andere Zwecke verwendet werden, sollten Sie das mit der Fotografin vereinbaren.
- Hier finden Sie mehr zum Thema Urheberrecht bei Fotos
Eine Werbeagentur hat für mich ein Logo erstellt und schreibt meine Websitetexte – Wem gehören das Logo und die Texte?
Die Werbeagentur ist die Urheberin und nur die Nutzungsrechte können übertragen werden. Diese Rechte müssen klar vereinbart werden.
Ich lasse die Texte von einer externen Texterin schreiben. Muss ich ihren Namen angeben?
Das ist abhängig von der Vereinbarung. Am besten klären Sie in der Vereinbarung auch, wofür (Website, Drucksorten, Social Media) die Texte verwendet werden dürfen.