FAQ zur Strompreiserhöhung der Kelag
Die Kelag erhöht 2023 die Strompreise: Alle Infos und die Antworten auf die wichtigsten Fragen - inklusive Tipps der Wirtschaftskammer Kärnten - finden Sie in unserer FAQ!
Lesedauer: 7 Minuten
Die Kelag erhöht 2023 die Energiepreise für Private und Unternehmen. Das wirft viele Fragen auf, die wir in unseren FAQ beantworten.
Im Sommer 2023 hat die Kelag Ihre Bestandskunden-Tarife erhöht. Kunden, die das Angebot nicht angenommen haben, haben jetzt ein Kündigungsschreiben erhalten.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Kündigung gegenüber Unternehmern rechtlich zulässig ist, außer Sie haben einen Vertrag mit einer Mindestdauer oder einer Preisgarantie, was aber die Ausnahme ist.
Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen. Bis zu diesem Zeitpunkt beliefert Sie die Kelag zu Ihren alten Lieferbedingungen mit Strom, doch endet Ihr Stromliefervertrag mit 15. November 2023, 24:00 Uhr. Ab 16. November 2023 kann es daher zu Stromabschaltungen kommen.
Wenn Sie sich entschließen, bei der Kelag zu bleiben, müssen Sie – laut Schreiben - den neuen Vertrag bis 22. Oktober abschließen. Aber auch wenn Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden, sollten Sie rasch handeln, damit bis 15. November sicher ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Hilfe bei der Suche nach einem neuen Stromanbieter bietet der Tarifkalkulator unter www.e-control.at/tk.
Bitte prüfen Sie die Angebote sehr genau und beachten Sie Vertragslaufzeiten, Preisgarantieren und allfällige Rabatte. Sogenannte Floater-Tarife, die sich an den Preisen an den Strombörsen orientieren, können derzeit günstiger sein, können aber jederzeit – ohne Ankündigung – teurer werden.
Sie können sich auch auf die Grundversorgung berufen, aber auch dabei sind die Kosten zu klären.
n den letzten Wochen haben viele Unternehmen ein Schreiben der Kelag erhalten und sind vor die Wahl gestellt worden, entweder im alten Vertrag („Bestandskundentarif“) zu bleiben und eine Preiserhöhung zu akzeptieren oder auf einen neuen Tarif („Kelag Strom Vorteil“ oder „Kelag Wärmepumpe Vorteil“) umzusteigen.
In der Wirtschaftskammer Kärnten gehen seitdem täglich Anrufe ein, da sich bei Mitgliedern viele Fragen ergeben:
Darf die Kelag die Preise einfach so erhöhen?
Was soll ich als Unternehmer:in jetzt konkret tun?
Wie finde ich heraus, welcher Stromtarif für mich am besten ist und kann mir die Wirtschaftskammer Kärnten dabei helfen?
Grundsätzlich ist die Kelag in Sachen Strompreiserhöhung kein Einzelfall: Mehrere Energieanbieter haben in der jüngsten Vergangenheit ihre Preise erhöht.
Anders ist bei der Kelag nur, dass Kundin oder Kunde nicht nur die Wahl haben, die Erhöhung zu akzeptieren oder zu kündigen. Es gibt noch eine dritte Wahlmöglichkeit, nämlich in einen neuen Tarif zu wechseln.
Ja, Energieanbieter wie die Kelag dürfen die Energiepreise erhöhen, sind dabei aber an gewisse Vorgangsweisen gebunden. Sie müssen es ihren Kundinnen und Kunden vorab mitteilen und ihnen die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren.
Wenn Sie das Schreiben der Kelag bekommen haben, sollten Sie es auf jeden Fall nicht ignorieren, sondern prüfen, was für Sie aus unternehmerischer Sicht am besten ist.
Sie haben dabei vier Möglichkeiten:
- den Vertrag unwidersprochen aufrechterhalten, also im alten Vertrag bleiben.
- dem Vertrag widersprechen. Das ist gleichzeitig eine Kündigung und die Kelag wird die Energielieferung per 31. Oktober 2023 einstellen. Das heißt, wenn Sie widersprichen, müssen Sie sich parallel einen neuen Stromanbieter suchen.
- einen neuen Liefervertrag abschließen, in diesem Fall den angebotenen „Vorteilstarif“ mit 16.5 c/KWh netto
- den normalen Tarif wählen – flexibel mit 20,7 c/KWh netto. Hier kann der Preis steigen oder fallen.
Darauf gibt es keine schnelle oder pauschale Antwort.
Es zahlt sich jedenfalls aus, im ersten Schritt mit dem Gewerbe-Tarifkalkulatur der E-control zu checken, ob es einen günstigeren Stromanbieter gibt.
Dabei sollten Sie allerdings nicht nur auf den Preis und das Angebot schauen, sondern auch die Bedingungen genau prüfen und vergleichen:
- Gibt es eine Bindungsfrist?
- Gibt es eine Preisgarantie?
- Wie sehen die Kündigungstermine und Kündigungsfristen aus?
Das ist die Mindestvertragsdauer und bedeutet, dass Sie für 12 Monate an den Vertrag gebunden sind. Der Vorteil ist, dass es auch eine Preisgarantie gibt. Nach den 12 Monaten könnten die Preise allerdings erhöht werden.
In vielen bestehenden Verträgen gibt es keine Mindestvertragsdauer bzw. Bindungsfrist und keine Preisgarantie. Sie können den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zu einem bestimmten Kündigungstermin auflösen. Preise können erhöht werden, aber auch Preissenkungen müssen weitergegeben werden.
- Im alten Vertrag („Bestandskundenvertrag“) bleiben: Sie müssen gar nichts tun.
- Zum „Vorteilstarif“ wechseln: Sie müssen das Angebot bis 31. Juli 2023 annehmen. Das funktioniert per QR-Code auf dem Kelag-Schreiben, online oder via Anruf bei der Kelag. Nach nach dieser Frist ist das Angebot für diesen Vertrag nicht gültig.
- Widersprechen und Stromanbieter wechseln: Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens widersprechen und den Vertrag somit auflösen. Die Kelag beliefert Sie im Anschluss noch bis 31. Oktober 2023 mit Strom. Sie müssen sich parallel um einen alternativen Anbieter kümmern, damit die weitere Stromversorgung gesichert ist.
- Stromanbieter später wechseln. Sie haben auch die Möglichkeit, im alten Vertrag mit Preiserhöhung zu bleiben und den Stromanbieter erst später zu wechseln. Das können Sie - unter Einhaltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermine - jederzeit machen.
Eine Suche ins Blaue ist oft schwierig, weil man dabei oft nur regionale Stromanbieter berücksichtigt und bei allen einzeln recherchieren müsste.
Wie schon oben erwähnt, sollten Sie sich daher erst beim Gewerbe-Tarifkalkulator der E-control schlau machen und die Angebote genau prüfen und vergleichen.
Was viele nicht wissen: Verbraucher:innen und Kleinunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die gesetzlich geregelte Grundversorgung. Wenn Sie also ein Unternehmen haben und die Bedingungen erfüllen, zahlen Sie das, was ein Großteil der Kundinnen und Kunden bei einem Anbieter zahlt und müssen außerdem mit Strom versorgt werden.
Der Grundversorgungstarif variiert von Stromanbieter zu Stromanbieter und muss transparent von den Anbietern dargestellt werden.
Die Grundversorgung ist nicht automatisch und zwangsläufig günstiger als andere Tarife, für manche Kleinunternehmen hat es sich jedoch bereits ausgezahlt zu wechseln.
Ja, es gibt ein Förderprogramm der Bundesregierung, das sowohl den Energiekostenzuschuss als auch eine Pauschale für Kleinunternehmen enthält. Weitere Informationen finden Sie hier: Energiekostenzuschuss 2 und Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen
Beide Zuschüsse sind aktuell noch nicht beantragbar.
Wenn Sie Stromtarife vergleichen und den billigsten Strompreis ermitteln wollen, benutzen Sie wie erwähnt am besten den Gewerbe-Tarifkalkulator der E-control.
Es steht jeder Stromkundin und jedem Stromkunden außerdem frei, sich bei Streitigkeiten mit Stromanbietern an die Schlichtungsstelle der E-control zu wenden, sofern vorab versucht wurde, sich mit dem Anbieter zu einigen.
Auch die Wirtschaftskammer Kärnten arbeitet mit der E-Control zusammen, wenn es um die Überprüfung von Strompreisrechnungen geht.
Wenn Sie Fragen zum Stromvertrag (Gültigkeit des Vertrages, Kündigungstermin etc.) haben oder sich zum Thema Energiekostenzuschuss beraten lassen möchten, konnen Sie sich als Mitglied jederzeit an die Wirtschaftskammer Kärnten wenden.
Ihre Frage wurde nicht oder nicht ausreichend beantwortet? Unter der kostenlosen Telefonnummer 05 90 90 4-777 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.