Personen sitzen an einem Schreibtisch und führen ein Gespräch in einem Büroraum
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Wiedereingliederung nach langem Krankenstand

Lesedauer: 2 Minuten

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Auf Initiative der WKÖ wurde dieses befristete Teilzeitmodell eingeführt, das Fachkräften die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag nach einer längeren Krankheit erleichtert. 

Was ist die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ)?

Die WIETZ ist ein freiwilliges Rückkehrmodell. Sie kann individuell zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern vereinbart werden, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Monate gedauert hat. Ziel ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach längeren – mindestens sechs-wöchigen – Krankenständen wieder stufenweise voll ins Berufsleben zurückzuführen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf für die Dauer von grundsätzlich sechs Monaten um höchstens 50% und mindestens 25% reduziert werden. Betroffene Beschäftigte erhalten für den Wiedereingliederungszeitraum neben dem aliquoten Entgelt ein Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK.

Die Wiedereingliederungsteilzeit bedarf zwischen Beschäftigten und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern eine schriftliche Vereinbarung (Wiedereingliederungsvereinbarung) sowie die Erstellung eines Wiedereingliederungsplanes.

Welche Vorteile haben Betriebe durch Vereinbarung einer WIETZ?

Für Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen fallen während der Phase der WIETZ nur aliquotes Entgelt (entsprechend der tatsächlichen Arbeitsleistung) und aliquote Lohnnebenkosten an.

Außerdem werden Fachkräfte nach einem längeren Krankenstand nachhaltig wieder in das Unternehmen eingegliedert. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber tragen Sie durch dieses Modell wesentlich zur Mitarbeiterbindung bei. Darüber hinaus ist dieses Modell auch eine präventive Maßnahme für die langfristige Arbeitsfähigkeit von Fachkräften und verhindert (höhere) Krankenstandstage oder frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. 

Bereits viele Betriebe nutzen das WIETZ-Modell! 

Von Dezember 2017 bis zum Dezember 2021 bezogen 18.562 Personen Wiedereingliederungsgeld.


Beispiel:
Bei Frau Maier, die seit 5 Jahren als Facharbeitskraft in einem mittelständischen österreichischen Unternehmen arbeitet, wird Anfang März eine Krebserkrankung diagnostiziert. Sie fühlt sich sehr wohl in ihrem Job und auch ihre Arbeitgeberin ist mit den qualifizierten Leistungen von Frau Maier sehr zufrieden. Frau Maier vereinbart mit ihrer Chefin, sich voll auf ihre medizinischen Behandlungen und auf ihre Genesung zu konzentrieren. Glücklicherweise schlagen die Behandlungen bei Frau Maier positiv an und ihre Genesung macht rasche Fortschritte. Sie möchte daher mit September wieder auf Vollzeitbasis in ihren Job zurückkehren. 

Zwei Wochen nach der Rückkehr in den Job merkt Frau Maier jedoch, dass sie noch schnell müde wird und sie ihre Leistungsfähigkeit nach dem längeren Krankenstand doch zu positiv eingeschätzt hat. Sie sucht das Gespräch mit ihrer Chefin und gemeinsam vereinbaren sie im Oktober eine WIETZ zu beginnen. Frau Maier wird ab Oktober zunächst nur 20 Stunden/Woche arbeiten und die Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der WIETZ stufenweise bis 40 Stunden/Woche steigern. Die Arbeitgeberin zahlt nur das Entgelt bzw. die Lohnnebenkosten für 20 Stunden/Woche. Frau Maier erhält neben diesem aliquoten Lohn Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK.


Stand: 04.02.2022