Internationale Studierende für Ihr Unternehmen gewinnen
Strategien zur Fachkräftesicherung
Lesedauer: 1 Minute
Talente erkennen und Skills ausbauen | Jobangebote und Skills matchen | Beruf und Privatleben in Balance halten | Länger gesund durchs Arbeitsleben | Von internationalen Talenten profitieren
Internationale Studierende sind mit Österreich bereits bestens vertraut und gut integriert, neben hoher Qualifikation verfügen sie über ausreichend Deutschkenntnisse. Durch den inländischen Abschluss können die Kenntnisse und Fähigkeiten gut eingeschätzt werden. Außerdem könnten Sie als Unternehmer über internationale Absolventinnen und Absolventen neue Märkte in deren Herkunftsländern erschließen.
Wie rekrutiere ich internationale Studierende?
Sie können die gleichen Kanäle wie zur Rekrutierung österreichischer Studierender benutzen. Beispielsweise bietet sich an mit den Karriere-Services der Universitäten, zB uniport – Karriereservice der Universität Wien, oder WU ZBP Career Center in Kontakt zu treten.
Welche rechtlichen Fragestellungen sind zu beachten?
Internationale Studierende aus Drittstaaten können nach Abschluss des Studiums eine Aufenthaltsberechtigung zur Arbeitssuche in Österreich beantragen, die für 12 Monate gilt. Ist ein konkretes Jobangebot vorhanden, können sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolventen beantragen, die für zwei Jahre erteilt wird. Danach können sie bei Erfüllung der Voraussetzungen auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang umsteigen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Studierende aus Mitgliedstaaten der EU oder des EWR genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit und können ohne Restriktionen wie Inländer beschäftigt werden.
Sie können internationale Studierende aus Drittstaaten bereits während ihres Studiums im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung (bis 20h/Woche) in Ihrem Unternehmen anstellen. Die Beschäftigungsbewilligung wird unter stark erleichterten Voraussetzungen erteilt. So steht Ihnen nach Studiensabschluss eventuell eine Vollzeitarbeitskraft zur Verfügung, die bereits bestens im Unternehmen eingearbeitet ist.
Studierende aus Drittstaaten können auch ein Praktikum absolvieren, wenn dieses für das Studium vorgeschrieben oder zumindest üblich ist. Möglich ist auch ein Volontariat bis zu drei Monaten (kein Entgeltanspruch und keine Arbeitspflicht). Die Beschäftigung ist in beiden Fällen der zuständigen Regionalgeschäftsstelle des AMS und der Abgabenbehörde vor Beginn anzuzeigen.
Stand: 20.11.2019