Lächelnde Person mit weißem Helm hält Clipboard in einer Hand und schüttelt anderer Person in Rückenansicht die Hand
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Leitfaden geflüchtete Personen beschäftigen

Lesedauer: 1 Minute

Schritt 1 – Status abklären  

  • Ist die betreffende Person asyl- oder subsidiär schutzberechtigt?
    • Beschäftigung ohne Restriktionen wie Inländer möglich

  • Ist die betreffende Person Asylwerber?
    • Beschäftigung als Saisonarbeitskraft möglich – Beschäftigungsbewilligung erforderlich!

Schritt 2 – Rekrutierung

  • Anerkannte Flüchtlinge werden über das AMS vermittelt. Außerdem können Sie Flüchtlinge über ehrenamtliche oder staatliche Initiativen, Online-Angebote, Bildungsinstitutionen oder über klassische Wege rekrutieren. Hier finden Sie eine Liste mit Links zur Personalsuche.

Schritt 3 – Einschätzung der Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Kann Ihr Bewerber oder Ihre Bewerberin auf eine vom AMS durchgeführte Kompetenzfeststellung zurückgreifen?

  • Das AMS bietet Förderinstrumente wie z.B. Arbeitstrainings an.
     
  • Wurde im Ausland ein Studium absolviert, kann ein Anerkennungsverfahren aufschlussreich sein.

Schritt 4 – Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen: Deutsch

  • Sprachportal des ÖIF: kostenlose Online-Übungen und Materialien zum Deutsch lernen
     
  • Angebot „Treffpunkt Deutsch“ des ÖIF: Deutschkurse von Freiwilligen für Personen, die Deutsch lernen möchten.

  • Förderungen:
    • Deutschkurse für Lehrlinge im Rahmen der Lehrbetriebsförderungen der Wirtschaftskammern
    • Deutschkurse für als Arbeitnehmer beschäftigte Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte des AMS im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte u.a. für die Vermittlung von Basiskompetenzen, darunter fallen z.B. Deutschkurse für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss.

Schritt 5 – Integration in den Betrieb

  • Sowohl fachliche Integration, als auch Integration ins Team ist sehr wichtig. Zu empfehlen ist anfangs regelmäßiges Feedback und offene Kommunikation der gesamten Belegschaft gegenüber. Sie können auch Mentoren zur Verfügung stellen. Eventuell können bei Jugendlichen Buddy-Projekte bei der Integration in den Betrieb helfen.

Schritt 6 – weitere Förderungen des AMS

(kein Rechtsanspruch, vorherige Kontaktaufnahme mit regionaler Geschäftsstelle des AMS)

  • Eingliederungsbeihilfe: Das AMS bezahlt Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie bestimmte am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen einstellen.

  • Entfernungsbeihilfe für Arbeitslose, Arbeitsuchende und Lehrstellensuchende die auf keinen näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz vermittelt werden können und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen.

  • Förderung der Lehrlingsausbildung bei über 18-Jährigen, die anstatt der Lehrlingsentschädigung den Hilfsarbeiterlohn bekommen 

Stand: 20.11.2019