Nichtgenehmigung des Wirkstoffs 1,3-Dichlorpropen als Pflanzenschutzmittel
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/740
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Am 22. Oktober 2021 legte die Kommission dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel den Überprüfungsbericht und einen Entwurf der vorliegenden Verordnung über die Nichtgenehmigung des Wirkstoffs 1,3-Dichlorpropen vor. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die von der Behörde festgestellten Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten und daher nicht der Schluss gezogen werden könne, dass die Genehmigungskriterien erfüllt sind.
Mit Schreiben vom 19. Januar 2022 zogen die Antragsteller ihren Antrag auf Genehmigung von 1,3-Dichlorpropen zurück.
Der Wirkstoff 1,3-Dichlorpropen wird nicht genehmigt.
Die Durchführungsverordnung wurde am 16. Mai 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Weitere Informationen
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel
Stand: 20.05.2022