Person in Arbeitskleidung mit Schutzhandschuhen verarbeitet einen PU-Schaum bei einem Fensterrahmen
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Berichtigung hinsichtlich der Kennzeichnung von isocyanathaltigen Gemischen auf Verpackungen

Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Die Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde im ABl. L, 2024/90811 kundgemacht und ist ab 13.12.2024 gültig.

    Die Berichtigung betrifft Auf Seite 143, Nummer 2.4:

    Anstatt:

    „2.4. Isocyanathaltige Gemische

    Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:

    EUH204 − ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

    muss es heißen:

    „2.4. Isocyanathaltige Gemische

    Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:

    EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

    Stand: 18.12.2024

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