Person in Arbeitskleidung mit Schutzhandschuhen verarbeitet einen PU-Schaum bei einem Fensterrahmen
© yuriygolub | stock.adobe.com

Berichtigung hinsichtlich der Kennzeichnung von isocyanathaltigen Gemischen auf Verpackungen

Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Lesedauer: 1 Minute

Die Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde im ABl. L, 2024/90811 kundgemacht und ist ab 13.12.2024 gültig.

Die Berichtigung betrifft Auf Seite 143, Nummer 2.4:

Anstatt:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:

EUH204 − ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

muss es heißen:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

Stand: 18.12.2024

Weitere interessante Artikel
  • Person in Seitenansicht mit blauer Schildkappe mit Container und Minimotor am Rücken steht in Wiese vor Laubbaum und hält Röhre, die mit Container verbunden ist, in die Luft, im Hintergrund verschwommen weitere Bäume Gartenstuhl
    Änderungen bei Wirkstoffen für Biozidprodukte von 1. April 2024 bis 31. Mai 2024
    Weiterlesen
  • Fokus auf Sprühdüse, die Person in weißem Schutzanzug und mit Atemschutzgerät im Hintergrund verschwommen in Hand hält und auf Tomatenpflanze richtet
    Harmonisierte Normen für die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Anwendungsgeräten für Pestizide
    Weiterlesen
  • Holzwürfel mit roter Umrandung  nebeneinander auf Holzuntergrund platziert mit schwarzen Aufdrucken der Symbole für Gefahrenstoffkennzeichnung: wie Flamme, Totenschädel, Phiolen, aus denen auf Baumstamm und Hand Flüssigkeit tropft und dergleichen
    CLP-Verordnung – Aufnahme einer Reihe von Stoffen in Anhang VI Teil 3
    Weiterlesen