Berichtigung hinsichtlich der Kennzeichnung von isocyanathaltigen Gemischen auf Verpackungen
Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Die Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde im ABl. L, 2024/90811 kundgemacht und ist ab 13.12.2024 gültig.
Die Berichtigung betrifft Auf Seite 143, Nummer 2.4:
Anstatt:
„2.4. Isocyanathaltige Gemische
Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:
EUH204 − ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“
muss es heißen:
„2.4. Isocyanathaltige Gemische
Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:
EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“
Stand: 18.12.2024