Berechtigungsumfang Personalverrechner/in
Berufsrechte
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06.11.2023
- Einrichtung und Ausübung der Lohn- und Gehaltsverrechnung als Dienstleistung für Dritte.
- Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben (ausgenommen die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und die Vertretung im Rechtsmittelverfahren).
- Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung.
- Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges.
- Befreiung von der Ablegung eines Zeugnisses (Zeugenentschlagungsrecht) im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren hinsichtlich dessen, was dem Berufsberechtigten in Ausübung seines Bilanzbuchhaltungsberufes bekannt geworden ist.
- Beratung und Vertretung in Angelegenheites des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und die Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers
- Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß der Gewerbeordnung (Ausübung von anderen Gewerben in geringem Ausmaß).
- Eintragung in das Register der Behörde.
- Gründung und Betrieb von Personalverrechnergesellschaften ohne Einschränkung bei der möglichen Rechtsform.
- Führung der Berufsbezeichnung "Öffentlich bestellte/r Personalverrechner/in" bei Ausübung selbständiger Tätigkeiten.
- Errichtung von Zweigstellen.
- Die Befugnis zur selbständigen Ausübung ihres Personalverrechnerberufes vorübergehend mit der Rechtsfolge zu verzichten, dass hierdurch Ruhen der Berufsbefugnis eintritt.
- Ausübung ihrer vollen Berufsrechte im EU-und EWR-Raum entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie.