Berechtigungsumfang Personalverrechner/in

Berufsrechte

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  1. Einrichtung und Ausübung der Lohn- und Gehaltsverrechnung als Dienstleistung für Dritte.
  2. Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben (ausgenommen die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und die Vertretung im Rechtsmittelverfahren).
  3. Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung.
  4. Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges.
  5. Befreiung von der Ablegung eines Zeugnisses (Zeugenentschlagungsrecht) im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren hinsichtlich dessen, was dem Berufsberechtigten in Ausübung seines Bilanzbuchhaltungsberufes bekannt geworden ist.
  6. Beratung und Vertretung in Angelegenheites des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und die Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers
  7. Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß der Gewerbeordnung (Ausübung von anderen Gewerben in geringem Ausmaß).
  8. Eintragung in das Register der Behörde.
  9. Gründung und Betrieb von Personalverrechnergesellschaften ohne Einschränkung bei der möglichen Rechtsform.
  10. Führung der Berufsbezeichnung "Öffentlich bestellte/r Personalverrechner/in" bei Ausübung selbständiger Tätigkeiten.
  11. Errichtung von Zweigstellen.
  12. Die Befugnis zur selbständigen Ausübung ihres Personalverrechnerberufes vorübergehend mit der Rechtsfolge zu verzichten, dass hierdurch Ruhen der Berufsbefugnis eintritt. 
  13. Ausübung ihrer vollen Berufsrechte im EU-und EWR-Raum entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Stand: 03.11.2023