Berechtigungsumfang Buchhalter/in

Berufsrechte

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06.11.2023
  1. Einrichtung von Buchhaltungssystemen und die damit zusammenhängenden Beratungsleistungen.
  2. Führung der pagatorischen Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 
  3. Einrichtung und Führung der kalkulatorischen Buchhaltung (Kalkulation - Kostenrechnung).
  4. Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges.
  5. Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen einschließlich der zusammenfassenden Meldungen, Vertretung einschließlich der Registrierung, der Beendigung und der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Sonderregelungen in § 25a, § 25b und Art. 25a UStG 1994 (unbeschadet des § 25b Abs. 1 Z 2 bzw. des § 27 Abs. 8 UStG 1994) und zur Akteneinsicht auf elektronischem Wege.
  6. Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen.
  7. Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und die Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers
  8. Befreiung von der Ablegung eines Zeugnisses (Zeugenentschlagungsrecht) im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren hinsichtlich dessen, was dem Berufsberechtigten in Ausübung seines Bilanzbuchhaltungsberufes bekannt geworden ist.
  9. Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß der Gewerbeordnung (Ausübung von anderen Gewerben in geringem Ausmaß).
  10. Eintragung in das Register der Behörde.
  11. Gründung und Betrieb von Buchhaltergesellschaften ohne Einschränkung bei der möglichen Rechtsform.
  12. Führung der Berufsbezeichnung "Öffentlich bestellte/r Buchhalter/in" bei Ausübung selbständiger Tätigkeiten.
  13. Errichtung von Zweigstellen.
  14. Die Befugnis zur selbständigen Ausübung ihres Buchhaltungsberufes vorübergehend mit der Rechtsfolge zu verzichten, dass hierdurch Ruhen der Berufsbefugnis eintritt. 
  15. Ausübung ihrer vollen Berufsrechte im EU-und EWR-Raum entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie.