Grundlagen der Lenkerarbeitszeit
Lenkzeit - Lenkpause - Einsatzzeit - Verordnungsfahrzeuge - sonstige Fahrzeuge
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Das österreichische Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz und die europäischen Rechtsvorschriften kennen arbeitszeitrechtliche Spezialregelungen für Lenker von Kraftfahrzeugen.
Während das "normale“ Arbeitszeitrecht mit den Begriffen Normalarbeitszeit, Mehrstunden, Überstunden, Arbeits- und Rufbereitschaft, Ruhepause und Ruhezeiten sein Auslangen findet, wird das Arbeitszeitrecht für Lenker um die Begriffe der
- Lenkzeit,
- Fahrtunterbrechung/Lenkpause und
- Einsatzzeit
erweitert.
Der Grund dafür liegt in der Besonderheit der Arbeitsleistung, da die Lenker am Steuer eines Kfz besonderen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt sind. Durch die zusätzlichen Regelungen sollen eine Übermüdung und eine damit einhergehende Verkehrsuntüchtigkeit bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.
Lenkzeit
Zur Lenkzeit zählen alle Zeiten des reinen Dienstes am Steuer, insbesondere auch verkehrsbedingte Standzeiten an Ampeln, Kreuzungen oder im Stau, soweit sie vom Kontrollgerät als Lenkzeit registriert werden.
Unterschieden wird zwischen
- der Tageslenkzeit, die zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit absolviert wird und
- der Wochenlenkzeit, die innerhalb einer Kalenderwoche von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24 Uhr vom Lenker erbracht wird.
Fahrtunterbrechung/Lenkpause
Lenkzeiten sind durch Fahrtunterbrechungen/Lenkpausen zu unterbrechen, die der Erholung des Lenkers und der Erhaltung der Verkehrstüchtigkeit dienen. Während der Fahrtunterbrechungen/Lenkpausen darf der Lenker keine anderen Arbeiten (z.B. Ladetätigkeiten) verrichten. Die Fahrtunterbrechung/Lenkpause stellt bezahlte Arbeitszeit dar, außer sie fällt mit einer Ruhepause zusammen.
Tipp!
In der Praxis empfiehlt es sich daher, die Fahrtunterbrechung/Lenkpause mit einer Ruhepause zusammenfallen zu lassen.
Einsatzzeit
Unter Einsatzzeit versteht man den gesamten Zeitraum zwischen zwei Ruhezeiten. Die Einsatzzeit beinhaltet sowohl die Arbeitszeit, als auch sämtliche Arbeitszeitunterbrechungen.
Zur Einsatzzeit gehören daher
- Lenkzeiten,
- Fahrtunterbrechungen/Lenkpausen,
- Ruhepausen und geteilte tägliche Ruhezeiten sowie
- sonstige Arbeitszeiten.
Um die Frage der konkret einzuhaltenden Vorschriften (zB wann muss eine Fahrtunterbrechung/Lenkpause eingehalten werden? Wie lange muss diese sein?) beantworten zu können, ist eine Unterscheidung zwischen Lenkern von Verordnungsfahrzeugen und Lenkern von sonstigen Fahrzeugen durchzuführen.
Verordnungsfahrzeuge
Ein Verordnungsfahrzeug ist
- ein Fahrzeug zur Güterbeförderung mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) von mehr als 3,5t (ab 1. Juli 2026: bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen von mehr als 2,5t) oder
- ein Fahrzeug zur Personenbeförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers,
soweit es nicht unmittelbar von der EU-VO 561/2006 ausgenommen oder von der Anwendung der Verordnungen EU 165/2014 und EU 561/2006 innerstaatlich zur Gänze freigestellt ist.
Sonstige Fahrzeuge
Sonstige Fahrzeuge sind alle Kraftfahrzeuge, die keine Verordnungsfahrzeuge sind.
Vorsicht!
Die Frage, ob ein Fahrzeug als Verordnungsfahrzeug oder sonstiges Fahrzeug zu kategorisieren ist, ist als Vorfrage anhand der europarechtlichen und innerstaatlichen Rechtsvorschriften im Einzelfall zu klären.
Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“
Stand: 01.06.2024