Person in Rollstuhl unterhält sich mit einer weiteren Person vor einer Glasfront mit Post-Its und Notizen in Businesskleidung
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Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Definition - Zielgruppe - Leistungsangebot - Finanzierung - Ablauf

Lesedauer: 2 Minuten

Menschen mit schwerer Behinderung verfügen häufig trotz ihrer gesundheitlichen Belastungen über fachliche und persönliche Eignung zur Ausübung eines Berufes. Um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können, benötigen sie jedoch auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personalen Unterstützung. Das Sozialministeriumservice bietet in diesen Fällen österreichweit bei Inanspruchnahme einer Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) finanzielle Hilfe.

Zielgruppe

Für die Übernahme der Kosten von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz muss der Antragsteller mindestens Pflegegeld der Stufe 5 beziehen. In begründeten Ausnahmefällen kann Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz auch von Menschen mit Behinderung ab der Pflegestufen 3 genommen werden, wenn ohne diese Unterstützung die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht möglich ist.

Darüber hinaus muss die betroffene Person mittels Einkommensbescheid nachweisen, dass eine Sozialversicherungspflicht besteht.

Die Förderung wird bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters bezahlt.

Leistungsangebot

Zu den geförderten Leistungen zählen:

  • Mobilitätshilfe - Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes,
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung ,
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienstzeit,
  • sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen - Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An/Ausziehen der Jacke usw.


Vorsicht!
Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz dient nicht der inhaltlichen Unterstützung der Tätigkeit des Unternehmers. Sie ist nur für notwendige Maßnahmen zur Abfederung der körperlichen Beeinträchtigung zuständig.


Das Höchstausmaß der Genehmigung beträgt Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz für 40 Wochenstunden plus Wegzeiten. Das entspricht der wöchentlichen Normalarbeitszeit.

Finanzierung

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird österreichweit vom Sozialministeriumservice aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung finanziert. Die Assistenznehmer bezahlen keinen Selbstbehalt. 

Ablauf

In allen Bundesländern – mit Ausnahme des Burgenlandes – gibt es Assistenz-Servicestellen. Die Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz erfolgt über die regional

zuständige Assistenz-Servicestelle. Die einzelnen Assistenzstellen sind in der Projektdatenbank des Sozialministeriumservices abrufbar. Für die Bundesländer Wien, Burgenland und Niederösterreich ist die Wiener Assistenzgenossenschaft (WAG) die zuständige Servicestelle.

Zunächst findet eine intensive Beratung statt, in der festgelegt wird in welchem Ausmaß eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz notwendig ist. Anschließend nimmt der Antragsteller an der Assistenzkonferenz der zuständigen Servicestelle teil. Hier wird das Ausmaß der PAA vom Sozialministeriumservice bewilligt.

Diesbezügliche Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriumservice zu finden oder bei der Hotline unter 05 99 88 österreichweit telefonisch zu erfragen.

Weitere Informationen zur PAA erhalten Sie auch beim Dachverband Berufliche Integration und auf der Homepage der WAG.


Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 30.09.2021

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