Person in Rollstuhl unterhält sich mit einer weiteren Person vor einer Glasfront mit Post-Its und Notizen in Businesskleidung
© Mongkolchon | stock.adobe.com

Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Definition - Zielgruppe - Leistungsangebot - Finanzierung - Ablauf

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

Menschen mit schwerer Behinderung verfügen häufig trotz ihrer gesundheitlichen Belastungen über fachliche und persönliche Eignung zur Ausübung eines Berufes. Um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können, benötigen sie jedoch auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personalen Unterstützung. Das Sozialministeriumservice bietet in diesen Fällen österreichweit bei Inanspruchnahme einer Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) finanzielle Hilfe.

Zielgruppe

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder der Bezug von Pflegegeld mindestens der Stufe 3.

Darüber hinaus muss die betroffene Person mittels Einkommensbescheid nachweisen, dass eine Sozialversicherungspflicht besteht.

Die Förderung wird bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters bezahlt.

Leistungsangebot

Zu den geförderten Leistungen zählen:

  • Mobilitätshilfe - Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes,
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung ,
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienstzeit,
  • sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen – etwa Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An/Ausziehen der Jacke usw.

Das Höchstausmaß der Genehmigung beträgt Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz für 40 Wochenstunden plus Wegzeiten. Das entspricht der (grundsätzlich geltenden) wöchentlichen Normalarbeitszeit.

Finanzierung

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird österreichweit vom Sozialministeriumservice aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung finanziert. Die Assistenznehmer:innen bezahlen keinen Selbstbehalt.

Ablauf

In allen Bundesländern – mit Ausnahme des Burgenlandes – gibt es Assistenz-Servicestellen. Die Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz erfolgt über die regional

zuständige Assistenz-Servicestelle. Die einzelnen Assistenzstellen sind in der Projektdatenbank des Sozialministeriumservices abrufbar. Für die Bundesländer Wien, Burgenland und Niederösterreich ist die Wiener Assistenzgenossenschaft (WAG) die zuständige Servicestelle.

Zunächst findet eine intensive Beratung statt, in der festgelegt wird in welchem Ausmaß eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz notwendig ist. Anschließend nimmt der/die Antragsteller:in an der Assistenzkonferenz der zuständigen Servicestelle teil. Hier wird das Ausmaß der PAA vom Sozialministeriumservice bewilligt.

Diesbezügliche Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriumservice zu finden oder bei der Hotline unter 05 99 88 österreichweit telefonisch zu erfragen.

Weitere Informationen zur PAA erhalten Sie auch beim Dachverband Berufliche Integration und auf der Homepage der WAG.


Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.02.2025

Weitere interessante Artikel
  • Person im Rollstuhl
    Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA) - Salzburg
    Weiterlesen
  • Person im Rollstuhl sitzt vor einem Monitor und zeigt mit einem Stift auf ein Diagramm während eine andere Person am Besprechungstisch sitzt
    Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA) - Tirol
    Weiterlesen
  • Person im Rollstuhl sitzt vor einem Monitor und zeigt mit einem Stift auf ein Diagramm während eine andere Person am Besprechungstisch sitzt
    Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA) - Niederösterreich
    Weiterlesen