Person im Rollstuhl sitzt vor einem Monitor und zeigt mit einem Stift auf ein Diagramm während eine andere Person am Besprechungstisch sitzt
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Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA) - Niederösterreich

Definition - Zielgruppe - Leistungsangebot - Ablauf - Kontakt

Lesedauer: 2 Minuten

Persönliche Assistenz ist professionelle und bezahlte Unterstützung, die Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie bietet behinderten Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Zeit, Ort und Person sowie die Form der geleisteten Hilfe und Unterstützung können mit Persönlicher Assistenz von den Assistenznehmern selbst bestimmt werden.

Die Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Das gilt unter anderem für die Bereiche Körperpflege, Haushalt, Mobilität und Kommunikation in der Freizeit.

Informationen zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und beim Studium (PAA) finden Sie auf unserem entsprechenden Informationsblatt. 

Damit ist es Menschen mit Behinderungen möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Leider ist in Österreich im Bereich der Persönlichen Assistenz im Privatbereich bislang keine bundesweit einheitliche Regelung getroffen worden. Aus diesem Grund finden Sie bei uns das für jedes Bundesland jeweils gültige Informationsblatt.

Zielgruppe

Den Antrag auf die Förderung können volljährige körperbehinderte Menschen stellen, die mindestens die Pflegegeldstufe 5 beziehen. Diese müssen in der eigenen Wohnung oder in einer Hausgemeinschaft leben. Darüber hinaus müssen sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein sowie ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.

Leistungsangebot

Die Förderung erfolgt aus dem Titel „Persönliche Hilfe“. Sie ist abhängig von der Pflegegeldstufe gestaffelt:  

  • Pflegegeldstufe 5 – bis zu 225 Stunden pro Monat
  • Pflegegeldstufe 6 – bis zu 268 Stunden pro Monat
  • Pflegegeldstufe 7 – bis zu 310 Stunden pro Monat

Das tatsächliche Stundenausmaß wird von einem Sachverständigen festgestellt. Der Stundensatz beträgt einheitlich € 20,50. Die Bezieher dieser Förderung müssen pro Stunde einen Selbstbehalt von € 1,50 bis zu 4,50 bezahlen.

Die Förderung wird zunächst für 1 Jahr gewährt. Eine Verlängerung ist danach stets neu zu beantragen.

Ablauf

Unterstützung bei der Antragstellung und die entsprechende Peer-Beratung findet bei der WAG – Assistenzgenossenschaft Niederösterreich oder bei Assistenz24 statt. Unter Peer-Beratung versteht man die Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit Behinderung.

WAG - Assistenzgenossenschaft Niederösterreich

Schneckgasse 15/1, 3100 St. Pölten
Kontakt: Mag. (FH) Christoph Dirnbacher
T +43 (2742) 73 076
F +43 (2742) 73 076-25
E office_noe@wag.or.at
I http://www.wag.or.at

Der Antrag wird sodann durch die WAG oder Assistenz24 beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung gestellt.

Assistenz24 NÖ GmbH
Boltzmanngasse 24-26/EG
1090 Wien
Kontakt: Mag. Lenzenhofer
T +43-720-303-962
F +43 (0)1 9902430
E office@assistenz24.at
I https://www.assistenz24.at

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
T +43 (2742) 9005-16341
E post.gs5@noel.gv.at
I www.noel.gv.at


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 11.01.2021

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