3D-Illustration von Molekülen: Mehrere orange Kugeln durch transparente Linien mit jeweils 3 kleineren blauen Kugeln verbunden auf hellblauem Hintergrund
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Umgang mit Allergien im Betrieb

Maßnahmen im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes

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Begriff

Als Allergie bezeichnet man eine angeborene oder erworbene Änderung der Reaktionsfähigkeit des Immunsystems gegenüber körperfremden – eigentlich unschädlichen – Substanzen. Häufig sind die Haut, die Schleimhaut der Atemwege, aber auch der Verdauungstrakt betroffen.

Den Erkrankungen der Haut liegt zumeist eine Kombination von Abnützung durch häufiges Händewaschen, ständige mechanische Beanspruchung sowie Mikroverletzungen und Kontakt mit möglichen Allergenen, das heißt Stoffen mit einem allergisierenden Potenzial, zugrunde.

Berufsbedingte allergische Hauterkrankungen betreffen vorwiegend Mitarbeiter der Branchen Frisör/Kosmetik, Reinigung sowie Metall- und Nahrungsmittelverarbeitung.

Beratung bei der Einstellung 

Jeder Stellenwerber sollte im Rahmen des Einstellungsgespräches im Hinblick auf die ausgeschriebene Tätigkeit nach dem Vorhandensein von Allergien befragt werden. Liegt beim Stellenbewerber ein Allergie-Leiden vor, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsmediziner oder Dermatologen. 

Beispiel: Wird am Arbeitplatz bzw. im Rahmen der Beschäftigung Nickel verarbeitet, hat es Sinn, den Stellenbewerber nach Modeschmuckallergien zu fragen. Etwa 10% der Frauen sind von einer solchen Allergie betroffen. Außerdem ist eine Modeschmuckallergie (=Nickelallergie) oft ein Wegbereiter für weitere Allergien, z.B. auf Arbeitsstoffe. 

Vorsicht! Sogenannte „Allergietests“ vor der Einstellung eines Arbeitsnehmers sind wenig sinnvoll (und verursachen nur unnötige Kosten), da sich viele Allergien in aller Regel erst durch den Kontakt mit Arbeitsstoffen entwickeln. 

Vermeidung von Hauterkrankungen

In Nassberufen können Hautprobleme dadurch vermieden werden, dass dem Mitarbeiter ein ausreichender Hautschutz (Handschuhe, Hautschutzsalben, -cremen, -lotionen, je nach Einsatzzweck) zur Verfügung gestellt wird. Um das richtige Hautschutzprogramm zu erarbeiten, sollte unbedingt ein Arbeitsmediziner beigezogen werden.

Tipp! Zur speziellen Beratung zum Thema Hautschutz bietet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) besondere Schulungen durch den Unfallverhütungs-dienst an. 

Vorsicht! Besondere Vorsicht muss im Umgang mit Reinigungsmitteln, die Reibeteile (Abrasiva), Löse- und/oder Desinfektionsmittel enthalten, geübt werden! Die Hautreinigung als wichtiger Baustein eines Hautschutzplanes soll so gründlich wie nötig und so schonend wie möglich sein. 

Das Auftragen eines Hautpflegepräparates nach der Arbeit verhindert Austrocknung, regeneriert die natürliche Hautbarriere und sorgt damit für eine intakte, widerstandsfähige Haut. Personen, die in Nassberufen tätig sind, sollten in der kalten Jahreszeit konsequent wärmende Handschuhe auf dem Weg von und zur Arbeit tragen. 

Vorgangsweise bei Hautproblemen im Betrieb 

Personen mit Hautproblemen gehören unbedingt in ärztliche Behandlung! Liegen bei den Arbeitnehmern Hautprobleme vor, ist der betreuende Arbeitsmediziner zu informieren! Dazu wendet man sich an das örtlich zuständige AUVAsicher-Präventionszentrum, das über geeignete Fachleute zur Lösung der Probleme verfügt. 

Vorsicht! Der Verdacht auf eine Berufskrankheit ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen vom Arzt oder vom Arbeitgeber an die AUVA zu melden

Tipp!

Bei Interesse kann man von der AUVA eine Reihe von interessanten Reports, Folder und Broschüren anfordern. Weitergehende Informationen bietet auch die Plattform Arbeitsplatzevaluierung eval.at

Bei Unterstützungsbedarf stehen Ihnen die Sicherheitstechniker und Arbeitsmediziner der AUVAsicher-Präventionszentren für Betriebe bis 50 Arbeitnehmer oder die Mitarbeiter der Unfallverhütungsdienste für die größeren Betriebe für Hilfestellungen zur Verfügung.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.04.2024