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Abfallverbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Neue Einträge in den Anhängen des Basler Übereinkommens zur Klassifizierung von Elektroschrott

Lesedauer: 1 Minute

Delegierte Verordnungen (EU) 2024/3229 und (EU) 2024/3230 

Die delegierten Verordnungen (EU) 2024/3229 und (EU) 2024/3230 betreffen alle Unternehmen, die Abfälle verbringen.

Die relevanten Änderungen betreffen in den beiden Abfallverbringungsverordnungen (auslaufend, neu) die Verbringung von Elekro- und Elektronik-Altgeräten. Geändert werden jeweils die Anhänge III, IV und V. 

Die Einstufung und die Vorschriften für die Verbringung von Elektro- und Elektronikschrott (sogenannter "E-Waste") wurden an die Vorgaben des Basler Übereinkommens angepasst. Zur Klassifizierung von Elektroschrott wurden neue Einträge in die Anhänge des Basler Übereinkommens aufgenommen. Gefährliche Elektroschrottabfälle sind unter Eintrag A1181 und nicht gefährliche Elektroschrott unter Eintrag Y49 eingereiht. Diese neue Klassifizierung des Basler Übereinkommens tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Delegierte Rechtsakte (2024/3229/EU und 2024/3230/EU)

Zur Umsetzung der neuen Einstufung erfolgt dies in zwei delegierten Rechtsakte (2024/3229/EU und 2024/3230/EU) zur Änderung der EU-Abfallverbringungsverordnungen.

  • Die Ausfuhr von Elektroschrott aus der EU in Nicht-OECD-Länder ist verboten;
  • Die Ausfuhr aller elektronischen Abfälle aus der EU in OECD-Länder unterliegt dem Notifizierungsverfahren;
  • Die Einfuhr aller Elektroschrottabfälle aus Drittländern in die EU unterliegt dem Notifizierungsverfahren;
  • Die Verbringung von Elektroschrott zwischen EU-Mitgliedstaaten unterliegt dem Notifizierungsverfahren, mit Ausnahme von Verbringungen nicht gefährlichen Elektroschrotts, der gegebenenfalls unter den Einträgen GC010 und GC020 eingestuft ist und bis Ende 2026 dem allgemeinen Informationsverfahren gemäß Artikel 18 unterliegt.

Die delegierten Verordnungen wurden am 20. Dezember 2024 im Amtsblatt L kundgemacht und treten mit 9. Jänner 2025.  

  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/3229 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 hinsichtlich der im Rahmen des Basler Übereinkommens vereinbarten Änderungen in Bezug auf die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/3230 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1157 hinsichtlich der im Rahmen des Basler Übereinkommens vereinbarten Änderungen in Bezug auf die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
  • Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Stand: 27.12.2024

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