Vorsorgevollmacht ist auch in jungen Jahren sinnvoll
Expertengespräch mit Erwin Koller, Öffentlicher Notar
Lesedauer: 1 Minute
Was geschieht, wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer nicht mehr selbst entscheiden kann? (z.B. bei einem Schlaganfall)
Für die betroffene Person würde grundsätzlich ein:e Angehörige:r zum Erwachsenenvertreter eingesetzt. Dieser könnte dann in allen Lebensbereichen, somit auch für das Unternehmen, entscheiden. Er hat aber dem Gericht Rechenschaft abzulegen und bei weitreichenden Entscheidungen dessen Genehmigung einzuholen.
Kann man eine gerichtliche Einflussnahme vermeiden?
Ja, indem man rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson einbindet. Diese kann im Fall des Falles unmittelbar entscheiden. Nur in seltenen Ausnahmefällen braucht es eine gerichtliche Genehmigung.
Kann man eine Vorsorgevollmacht selbst verfassen?
Eine Vorsorgevollmacht muss vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung ist es auch sinnvoll, dass ein:e Expert:in bei deren Textierung eingebunden ist.
Ab welchem Alter ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert?
Sinnvoll ist, dies altersunabhängig zu machen, weil niemand weiß, was die Zukunft bringt. Auch in jungen Jahren kann durch einen Schicksalsschlag eine Vorsorge von heute auf morgen bedeutungsvoll werden.
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