Gruppe von vier jungen lächelnden Leuten sitzt um Tisch, auf dem Notizböcke liegen
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Förderungen für die LAP-Vorbereitungskurse optimal nutzen

Unterschiede der Förderoptionen bei Antragstellung durch Lehrbetrieb oder Lehrling.

Lesedauer: 2 Minuten

27.08.2024

Ein Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung wird entweder für den Lehrling oder den Lehrbetrieb gefördert, Voraussetzung ist immer ein Lehrvertrag. Über folgende Unterschiede sollte man Bescheid wissen:

Lehrbetrieb Lehrling
Die Maßnahme findet während des aufrechten Lehrvertrages, maximal bis sechs Monate nach Ende der Lehrzeit statt. Die Maßnahme findet im letzten Jahr der Lehrzeit bis maximal von 36 Monaten nach Ende der Lehrzeit statt.
Für die Förderung ist die Anrechnung der Kurseinheiten an die Arbeitszeit erforderlich. Die Maßnahme kann auch in der Freizeit besucht werden.

Die Förderhöhe beträgt 75% der Kurskosten exkl. UST, bis zu einer Gesamthöhe von max. 500 Euro pro Lehrling für die gesamte Dauer der Lehrzeit.

Bei mehreren Lehrlingen maximal 5.000 Euro pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr.

Gefördert werden 100% der Kurskosten pro Kurs inklusiver allfälliger UST.

Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl an besuchten Kursen.

Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab dem letzten Kurstag. Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab dem letzten Kurstag.

Es handelt sich um einen laut Förderrichtlinie Z 1-7 förderbaren Lehrbetrieb. Achtung: nicht förderbar sind Bund, Land, Gemeinden, politische Parteien und überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen.

 

Förderbar sind Lehrlinge mit Lehrvertrag, nicht förderbar sind Personen aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und Stiftungen.
Voraussetzung ist die Übernahme der gesamten Ausbildungskosten inklusive der nicht förderbaren Fahrt- und Unterbringungskosten. Die Fahrt- und Unterbringungskosten können, müssen aber nicht vom Lehrbetrieb getragen werden. Die Zahlungsbestätigung kann auf den Antragsteller oder Dritte lauten.
  Eine Auszahlung der Förderung ist nur auf die Bankverbindung des Lehrlings möglich, der Lehrling erklärt im Antrag die Kosten getragen zu haben.


Voraussetzung für die Förderung, sowohl für den Lehrbetrieb als auch für den Lehrling sind eine 75% Anwesenheit im Kurs. Ein Kurs wird entweder für den Lehrling oder den Lehrbetrieb gefördert, es ist keine Doppelförderung möglich. Förderbeträge unter 30 Euro werden nicht ausbezahlt.

Links:

Alle Infos liefert die Homepage von Förderungen Lehre - WKO

Tipp: Nutzen Sie alle verfügbaren Fördermöglichkeiten! Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Förderanträge zu stellen!

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