Drei Personen in Küche, am Tisch liegt Dokument mit Stift, zwei der Personen reichen sich die Hände
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Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Voraussetzungen - Hacklerregelungen

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Für einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • entsprechendes Alter,
  • Erfüllung der Wartezeit,
  • lange Versicherungsdauer und
  • keine Pflichtversicherung.

Altersgrenze

Die Altersgrenze wurde von 1.7.2004 bis 30.9.2017 stufenweise von 56,5 auf 60 Lebensjahre bei Frauen bzw. von 61,5 auf 65 Lebensjahre bei Männern angehoben.

Hacklerregelungen ab Jahrgang 1964 (Frauen) und 1960 (Männer)

Für Männer gilt als frühestes Antrittsalter das 62. Lebensjahr. Für nach dem 31.12.1963 geborene Frauen wird das Antrittsalter in Etappen auf 62 Lebensjahre angehoben. Für die Mindestversicherungszeit sind 540 Beitragsmonate erforderlich.

 Siehe dazu auch unsere Info „Hacklerregelungen ab Jahrgang 1964/1960“!

Keine Pflichtversicherung

Es darf keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bestehen. Lediglich eine Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) ist bei einer bäuerlichen Tätigkeit mit einem Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes bis € 2.400,-- pensionsunschädlich.

Auch der Bezug einer Urlaubsersatzleistung oder einer Kündigungsentschädigung aus einem Dienstverhältnis steht einer Pensionszuerkennung entgegen.

Tipp!

Die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung bzw. einer nicht versicherungspflichtigen selbständigen Erwerbstätigkeit (Kleinunternehmerregelung) ist erlaubt, wenn die Einkünfte daraus die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 551,10 nicht übersteigen. Für öffentliche Mandatare besteht bei Einkünften aus ihrer politischen Funktion eine Freigrenze.

Normale Alterspension

Mit Vollendung des Regelpensionsalters geht die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer automatisch in eine normale Alterspension über.

Tipp!

Sofern die jeweilige Altersgrenze nicht erreicht ist, besteht bei Vorliegen von gesundheitlichen Beschwerden die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeitspension zu beantragen. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Gebührt keine Erwerbsunfähigkeitspension, empfiehlt sich die Prüfung, ob eventuell aus einer unselbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.01.2025

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