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Steuersätze in den EU-Ländern

Überblick über Steuersätze und Steuersysteme

Lesedauer: 2 Minuten

Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über Steuersätze und Steuersysteme in den einzelnen EU-Ländern, die sich zum Teil wesentlich voneinander unterscheiden.

Körperschaftsteuer

Fast alle Staaten haben ihre Körperschaftsteuersätze angesichts des internationalen Wettbewerbs im Laufe der letzten Jahre zum Teil drastisch gesenkt.

Bei den Körperschaftsteuersystemen ist international eindeutig der Trend zu einem „klassischen System“ mit Tarif-Entlastung beim Anteilseigner erkennbar, um die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Dividenden durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Gesellschafters zu mindern. 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Körperschaftsteuersätze der EU-Länder.

LandKörperschaft-Steuersatz
Belgien 25 % bzw. 20 %
Bulgarien 10 % und 5 % (Dividende und Liquidationsanteile) 
Dänemark 22 %
Deutschland 15 %; Solidaritätszuschlag 5,5 % des Steuersatzes
Estland  0% (nur wenn Ausschüttungen 20 % bzw. 14 %)
Finnland 20 %
Frankreich 15 %, bzw. 25 % 
Griechenland 22 %
Irland 12,5 % bzw. 25 %
Italien 24 % 
Kroatien 10 % bzw. 18 %
Lettland 20 %
Litauen 15 % 
Luxemburg 17 % bzw. 15 % (plus 7 % Beitrag zum Beschäftigungsfonds)
Malta  35 %
Niederlande 19 % und 25,8 %
Österreich  23 % 
Polen 9 % und 19 % 
Portugal 21 %, zuzüglich Staatszuschlag 3 - 9 %, Gemeindezuschlag max. 1,5 %
Rumänien 16 %
Schweden 20,6 %
Slowakei 21 % bzw. 15 %
Slowenien  22 %
Spanien  1 %, 10 %, 15 %, 23 %, 25 % und 30 %
Tschechien  21 %
Ungarn 9 %
Zypern 12,5 %

Einkommensteuer

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Einkommensteuertarife in den EU-Ländern. 

Dabei fallen vor allem Estland, Ungarn, Bulgarien und Rumänien aus dem Rahmen, deren Tarif aus nur einem Proportionalsatz besteht („Flat Rate“) und der zudem im Internationalen Vergleich sehr niedrig ist. Die Tarife der anderen Staaten bestehen ansonsten aus mehreren proportionalen Stufen (so genannte progressive Teilmengen-Staffelung), wobei hier der Eingangssteuersatz und der Spitzensteuersatz angegeben sind. Auf einzelne Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie Besonderheiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuer wird nicht näher eingegangen.

LandEinkommensteuer
Belgien 25 % − 50 %
Bulgarien Flat Rate 10 %
Dänemark 37,08 % bis 52,07 %
Deutschland 14 % - 45 %; Solidaritätszuschlag 5,5 % für höhere Einkommen 
Estland Flat Rate 20 %
Finnland 12,64 % − 44 %; Gemeindesteuern 4 % − 19,7 %
Frankreich 11 % − 45 %
Griechenland 9 % - 44 %
Irland 20 % und 40 %; Universal Social Charge 0,5 %, 2 %, 4 %, 8 % und 11 %
Kroatien 15 % und 35,4 % je nach Stadt und Gemeinde
Italien 23 % - 43 %
Lettland 20 % - 31 %
Litauen 20 % und 27 %
Luxemburg 8 % - 42 %; Solidaritätszuschlag 7 % bzw. 9 %
Malta 15 % − 35 %
Niederlande 36,97 % bis 49,5 %
Österreich 20 % − 55 %
Polen 12 % und 32 %
Portugal 13,25 % − 48 %; Solidaritätszuschlag 2,5 % bzw. 5 % 
Rumänien Flat Rate 10 %
Schweden 29 % bis 55,5 %
Slowakei 19 % und 25 %
Slowenien 16 % − 50 %
Spanien max. 54,25 %
Tschechien 15 % und 23 %
Ungarn Flat Rate 15 %
Zypern 20 % bis 35 %

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuersätze aller EU-Staaten finden Sie auf unserer Infoseite  Mehrwertsteuersätze in der EU.

Stand: 01.03.2024

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