Nahaufnahme von Aktenstapeln
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Einreichunterlagen für das gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren

Formblätter (Stand April 2018)

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Benötigen Sie weitere Unterstützung bei der Erarbeitung  bzw. Umsetzung Ihres Betriebsanlagenprojekts?

    Menschen
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    Diese Formblätter wurden in Zusammenarbeit von Land Oberösterreich und WKO Oberösterreich erstellt. Sie sind für kleine und mittlere Betriebsanlagen konzipiert und können naturgemäß nicht jeden Einzelfall vollständig erfassen. Daher können mitunter Projektsergänzungen nötig sein.

    Die Formblätter umfassen:

    • Antrag
    • Allgemeine Betriebsbeschreibung
    • Hinweise zu den Formularen und Ausfüllhilfe

    Den Flächenwidmungsplan erhalten Sie beim Gemeindeamt bzw. beim Magistrat.


    Zum Abfallwirtschaftskonzept:

    Die Gewerbeordnung verlangt sowohl bei Neugenehmigungen (für das gesamte Projekt) als auch bei Änderungsgenehmigungen (für die geplante Änderung) die Erstellung eines Abfallwirtschafstkonzeptes, das eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung enthalten muss.

    Die WKO Oberösterreich bietet auf wko.at verschiedene Vorlagen zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts an.

    Tipps für die Praxis:

    Ihr Vorhaben sollte vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde besprochen werden. Dazu bieten alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate in Oberösterreich Projektvorbesprechungen an (siehe das Merkblatt "Übersicht der Betriebsanlagensprechtage in Oberösterreich").

    Bitte nehmen Sie zu dieser Besprechung alle Unterlagen mit, die zur Beurteilung Ihres Projekts notwendig sind:

    • Bereits vorhandene Pläne und Bescheide; Kopien des Katasterplans, des Flächenwidmungsplans sowie eines allfällig vorhandenen Bebauungsplans (jeweils vom Gemeindeamt bzw. Magistrat);
    • Unterlagen über das geplante Vorhaben (zB Prospekte von Maschinen, Planentwürfe) mit Angabe allfälliger Emissionen (zB Lärm, Abluft)

    Zum Arbeitnehmerschutz:

    Für Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen, sollte vor Antragstellung auch mit dem Arbeitsinspektor Kontakt aufgenommen werden. Dabei kann abgeklärt werden, ob auch aus arbeitnehmerschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Projekt bestehen.

    Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost

    4021 Linz, Pillweinstraße 23
    Telefon: +43 (732) 603 880
    Telefax: +43 (732) 603 880 - 99
    E-Mail: linz@arbeitsinspektion.gv.at

    Vorrangig zuständig für die Städte Linz und Steyr, die politischen Bezirke Freistadt, Linz-Land, Perg, Rohrbach, Steyr-Land und Urfahr-Umgebung

     

    Arbeitsinspektorat Oberösterreich West

    4840 Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Straße 12
    Telefon: +43 (7672) 727 69
    Telefax: +43 (7672) 727 69 - 99
    E-Mail: oberoesterreich-west@arbeitsinspektion.gv.at

    Zuständig für die politischen Bezirke Braunau am Inn, Gmunden, Ried im Innkreis, Schärding und Vöcklabruck


    Bitte nicht vergessen:

    Allfällige sonstige Bewilligungen (zB Baurecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht) werden durch die gewerbliche Betriebsanlagen-Bewilligung nicht ersetzt.



    WKO Oberösterreich

    Service und Innovation | Umweltservice
    Hessenplatz 3 | 4020 Linz
    T 05-90909-3635 | F 05-90909-3709
    E umweltservice@wkooe.at  | W wko.at/ooe/umweltservice

    Stand: 04.03.2022

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